Massnahmen gegen Stau

Massnahmen gegen Stau

Pannenstreifenumnutzung

Die Pannenstreifenumnutzung (PUN) ist eine Massnahme des Verkehrsmanagements, die es ermöglicht, den Pannenstreifen während der Stosszeiten als zusätzlichen Fahrstreifen freizugeben. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Verkehrsfläche, verbessert den Verkehrsfluss und reduziert die Umweltbelastung.
Die PUN wird insbesondere auf stark frequentierten Strecken und in Agglomerationsgebieten eingesetzt. Sie kann als Übergangslösung dienen, bis eine umfassendere Erweiterung der Infrastruktur erfolgt. Die PUN kombiniert eine Fahrstreifenbewirtschaftung mit Fahrstreifenlichtsignalen (FLS) und einem System zur Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW). Zusatztafeln informieren über die Anzahl der verfügbaren Fahrstreifen. Die PUN kann je nach Verkehrsaufkommen permanent oder temporär aktiviert werden.

Mehr Infos zu PUN.

Temporäre Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf einzelnen Autobahnteilstücken mit Hilfe von Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW)

Forschungsergebnisse und reale Erkenntnisse zeigen, dass ein Autobahnabschnitt seine maximale Kapazität erreicht, wenn Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von ca. 85 km/h fahren. Durch eine stufenweise Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 120 auf 100 oder 80 km/h können Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Fahrzeugen verringert und der Verkehrsfluss auf einem bestimmten Autobahnabschnitt zwischen allen Fahrzeugen harmonisiert und somit verbessert werden. Neben einer erhöhten Sicherheit trägt diese Massnahme dazu bei, das Auftreten von Staus zeitlich zu verzögern und Staus in Summe zu reduzieren.

Die Umsetzung dieser Verkehrsmanagementmassnahme wird durch den Einsatz von Systemen zur Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) ermöglicht. Diese kommen insbesondere auf stark frequentierten Autobahnabschnitten zum Einsatz. Durch die automatische Erfassung von Verkehrsdaten in Echtzeit können Verkehrsüberlastungen schnell erkannt und entsprechend auf das Verkehrsaufkommen reagiert werden, indem die Geschwindigkeitslimite schrittweise gesenkt werden. Hat sich das Verkehrsaufkommen wieder verringert, wird auch die Geschwindigkeitslimit wieder erhöht.

Diese GHGW sind stets mit einer Gefahrenwarnfunktion gekoppelt, um den Autofahrenden unmittelbar bevorstehende Gefahren wie Stau, Unfälle, Baustellen, Glatteis usw. ankündigen zu können. Auf diese Weise werden Verkehrsteilnehmer frühzeitig über Gefahren im nächsten Streckenabschnitt informiert und ihre Aufmerksamkeit gezielt erhöht.Zur Anzeige werden in der Regel in einem Abstand von etwa 1 km Geschwindigkeitssignale und Gefahrensignale in LED-Technologie oberhalb der Fahrbahn installiert.

Rampendosierung

Rampendosierungen sind Massnahmen, die dazu dienen, einfahrende Fahrzeugkolonnen in Einzelfahrzeuge zu stückeln und damit einfahrende Fahrzeugpulks aufzulösen und das Einfahren auf die Hauptfahrstrecke zu erleichtern. Dadurch wird eine temporäre Dosierung des zufliessenden Verkehrs durchgeführt, die als Zuflusssteuerung bezeichnet wird. Dadurch werden Staubildungen, die durch das gleichzeitige Einfädeln von vielen Fahrzeugen auf die Stammstrecke entstehen, reduziert. Der Einsatz einer Rampendosierung erfolgt grundsätzlich dann, wenn auf der Stammstrecke der Nationalstrasse dichter Verkehr mit zu geringen Zeitlücken für den einfahrenden Verkehr von der Rampe herrscht und auf der Einfahrtrampe häufig dichte Fahrzeugfolgen (Fahrzeugpulks) auftreten. Die Steuerung des Verkehrszuflusses auf der Einfahrt erfolgt mit einer Lichtsignalanlage, die über zwei Lichtsignalen (Rot und Grün) verfügt. Mit dem Symbol "Leichte Motorwagen" und einer links daneben angebrachten Ziffer, die der Anzahl der Fahrzeuge entspricht, die gleichzeitig einfahren dürfen, wird auf die spezielle Situation der Rampendosierung hingewiesen. Tatsächlich ist die Grünzeit bei dieser Anlage deutlich kürzer als bei herkömmlichen Lichtsignalanlagen.

Punktuelle Lastwagen-Überholverbote

Überholverbote für Lastwagen (ÜV-LW) dienen dazu, Überholmanöver zwischen Lastwagen mit nur geringen Geschwindigkeitsunterschieden zu unterbinden. Diese Massnahme trägt zur Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr bei und optimiert den Verkehrsfluss. Sie hilft dabei, plötzliche Geschwindigkeitsreduzierungen zu vermeiden, beeinflusst das Abstandsverhalten und die Anzahl der Fahrstreifenwechsel positiv und führt zu einer verbesserten Verkehrsqualität sowie einem sicheren Verkehrsablauf. ÜV-LW wird ausschliesslich auf zweispurigen Nationalstrassen angewendet, insbesondere auf stark befahrenen Abschnitten oder in Gefahrenzonen wie Tunneln.

Bei der Beurteilung der Zweckmässigkeit solcher Massnahmen spielen die Verkehrszusammensetzung (Anteil der Lastwagen am Gesamtverkehr) und die Steigung der Strecke eine entscheidende Rolle. Das Überholverbot für Lastwagen kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt (bei regelmässigen Spitzen im Lastwagenverkehr) oder variabel (bei unregelmässigen Spitzen im Lastwagenverkehr) eingesetzt werden. Zur Umsetzung wird das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» verwendet, welches gemäss Signalisationsverordnung (SSV) Art. 26 Abs. 2 den Fahrern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis 3.5 t übersteigt, das Überholen von fahrenden Motorfahrzeugen und Strassenbahnen untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gesellschaftswagen.

Umleitung und Verkehrsinformation mittels Wechseltextanzeigen und Wechselwegweisung

Um schwere Verkehrsstörungen beispielsweise infolge von Streckensperrungen aufgrund eines Unfalls, zu verhindern oder zu beseitigen, ist es wichtig, dass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert werden und bei Bedarf Umleitungsempfehlungen erhalten. Zu diesem Zweck werden Wechseltextanzeigen und Wechselwegweisungen eingesetzt. Neben den Verkehrsmeldungen über elektronische Medien wie Verkehrsradio oder Navigationssysteme sind Informationen und Empfehlungen auf Wechseltextanzeigen die einzigen Möglichkeiten, Autofahrer vor unmittelbaren Verkehrsstörungen und lokalen Gefahren zu warnen und Empfehlungen für die Weiterfahrt zu geben. Die Wechselwegweisung dient ausschliesslich der Zielführung und ergänzt die Informationen auf Wechseltextanzeigen.

Wechseltextanzeigen werden vor Verzweigungen auf internationalen Transitachsen, an wichtigen nationalen Verbindungen in städtischen Bereichen und Agglomerationen, vor wichtigen Zollstellen und an Einrichtungen für das Schwerverkehrsmanagement eingesetzt. Sie sind vollgrafische Signale und die Anzeigen erfolgen in der Regel in vorgegebenen Feldern. Die Hauptinformation ist das links platzierte Piktogramm mit Gefahren- oder Vorschriftsanzeigen gemäss der Signalisationsverordnung. Oben rechts wird der Ereignisort in Grossbuchstaben angegeben. Darunter können beispielsweise Empfehlungen für alternative oder Umleitungsstrecken aufgeführt bzw. weitergehende Informationen angezeigt werden.

Wechselwegweisungen werden ebenfalls vor Verzweigungen auf internationalen Transitachsen und wichtigen nationalen Verbindungen errichtet. Sie sind ein dynamisches Element, das in die Wegweisung integriert ist. Dabei gelten das Substitutiv- und das Additivprinzip. Das heisst, wenn die Hauptstrecke zu einem Fernziel mit roten, gekreuzten Schrägbalken bedeckt wird (substitutive Wegweisung), wird eine Umleitungsroute auf orangefarbenem Hintergrund signalisiert (additive Wegweisung).

Bewirtschaftung der Anschlussbereiche

Anschlüsse stellen die Schnittstelle zwischen dem Nationalstrassen- und dem nachgelagerten Strassennetz dar. Sie sollen den Verkehr sowohl auf dem Nationalstrassennetz als auch auf den nachgelagerten Hauptverkehrsstrassen optimal bewältigen. Mit der überproportionalen Zunahme des Verkehrs auf dem Nationalstrassennetz werden die Anschlussbereiche zunehmend zu Herausforderungen. Diese können sowohl im Einfahrts- als auch im Ausfahrtsbereich auftreten und die Funktionsfähigkeit der Stammstrecke aber auch des nachgelagerten Strassennetzes beeinträchtigen.

Durch die Gestaltung und Bewirtschaftung der Anschlussbereiche kann ein sicherer, störungsfreierer Verkehrsfluss gewährleistet werden und so die Leistungsfähigkeit des Nationalstrassen- und des nachgelagerten Strassennetzes besser erhalten werden. Dabei bildet u.a. der Einsatz von Lichtsignalanlagen eine gezielte Massnahme zur Beeinflussung der Verkehrsströme in den Anschlussbereichen. Weiter können folgende Verkehrsmanagement-Massnahmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses in Anschlussbereichen beitragen (Details hierzu können aus der Richtlinie 15003 entnommen werden):
• Lokale Pannenstreifenumnutzung;
• Einfahrtshilfe mit Fahrstreifenlichtsignalen;
• Temporäre Sperrung der Einfahrt;
• Informationsdisplay auf Hauptverkehrsstrasse.

Warteräume für den schweren Güterverkehr

Warteräume für den schweren Güterverkehr werden als Dosierstelle vor Engstellen auf der Strecke (z.B. Gegenverkehr Gotthardtunnel), bei Betriebsstörungen (z.B. Abfertigungsprobleme am Zoll) sowie im Ereignisfall (z.B. Unfall) und bei Witterungseinflüssen betrieben. Solche Anlagen tragen wesentlich dazu bei, dass die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen für den Gesamtverkehr gewährleistet bleiben.

Carpooling

Unter Carpooling versteht man das gemeinsame Benutzen eines Fahrzeugs von mindestens 2 oder mehr Personen für eine bestimmte Strecke. Zur Förderung eines solchen Verhaltens kann die Strasseninfrastruktur so umgestaltet werden, indem bestimmte Fahrstreifen dediziert, nur von Fahrzeugen, die mit mehreren Personen besetzt sind, befahren werden dürfen (wie z.B. in den USA eingesetzt). Allerdings zeigen aktuelle Forschungen, dass zur Verbesserung des Verkehrsflusses solche Carpool-Lanes nur auf Strecken mit mindestens drei Fahrstreifen über längere Distanzen eingesetzt werden sollen. Diese Voraussetzungen sind in der Schweiz aktuell nicht gegeben sind. 

Zusätzliche Fahrspuren zur Beseitigung von Engpässen

Der Bundesrat will die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes erhalten und verbessern. Um Staus zu vermeiden, sollen die Autobahnen an neuralgischen Stellen gezielt ausgebaut werden. Die entsprechenden Projekte sind im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) enthalten.

Zusätzliche Informationen zu STEP:

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/verkehrsfluss-stauaufkommen/massnahmen-stau.html