Für das gesamte Nationalstrassennetz hat das ASTRA in einem ersten Schritt Gefahrenhinweiskarten erarbeitet. Diese zeigen, wo welche Naturgefahren bestehen. Diese Gefahren müssen möglichst genau und vollständig erfasst und bewertet werden. Anschliessend werden die Schutzmassnahmen zur Vorbeugung, für den Einsatz im Ereignisfall und für die Reparatur von Schäden festgelegt.
Die Schutzmassnahmen können baulicher oder organisatorischer Art sein. Bauliche Massnahmen sind beispielsweise Schutznetze gegen Steinschlag oder Geschieberückhaltebecken. Eine organisatorische Vorkehrung ist die vorsorgliche Sperrung, beispielsweise bei Lawinengefahr. Entscheidend für die Wahl einer Massnahme ist auch das Verhältnis von Nutzen und Kosten (Grenzkostenbetrachtungen).
Die Kosten für den Schutz der Nationalstrassen vor Naturgefahren (Erfassung der Gefahren, Analyse, Bau, Unterhalt und Betrieb der Schutzmassnahmen) betragen pro Jahr im Schnitt einen zweistelligen Millionenbetrag – mit jährlichen Schwankungen, je nachdem in welchem Umfang bestehende Schutzbauten erneuert oder neue erstellt werden müssen.