Lärmvorschriften für Personenwagen und Motorräder

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Autos und Motorräder müssen bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten, damit sie für den Strassenverkehr zugelassen werden können. Diese Grenzwerte sind im Schweizer Strassenverkehrsrecht festgehalten (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS). Aufgrund der bilateralen Verträge sind sie mit den europäischen Vorschriften identisch.

Diese Vorschriften werden laufend weiterentwickelt, mit dem Ziel, die Fahrzeuge leiser zu machen. Dabei ist zu beachten, dass ein Fahrzeug während seiner ganzen Verwendungszeit die Grenzwerte einhalten muss, die es zum Zeitpunkt seiner Zulassung erfüllen musste. Das bedeutet, dass die heute für neue Fahrzeuge geltenden Vorschriften nicht rückwirkend für ältere Fahrzeuge angewendet werden.

Nebst den fahrzeugtechnischen Vorschriften sollen Verkehrsregeln betreffend die korrekte Verwendung der Fahrzeuge zur Lärmminderung beitragen. Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung unterlassen. Untersagt sind zum Beispiel hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, oder beim Fahren in niedrigen Gängen wie auch zu schnelles Beschleunigen beim Anfahren. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften ist untersagt. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, kann verzeigt werden.

Unnötigen Lärm verursachen auch illegal abgeänderte Fahrzeuge. Dies ist ebenfalls strafbar. Die kantonalen Behörden führen regelmässig Kontrollen auf den Strassen durch, um solche Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu lauten Fahrzeugen

Die FAQs beziehen sich auf Personenwagen (Fahrzeuge der EU-Klasse M1) und Motorräder (Fahrzeuge der EU-Klasse L3). Wo nicht differenziert wird, gelten die Antworten für beide Fahrzeugklassen.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/fahrzeuge-emissionen/laermvorschriften.html