Bewerbungsverfahren für den Bau von Photovoltaikanlagen Dritter
Entlang der Nationalstrassen besteht ein grosses Photovoltaik-Potenzial. Das soll so rasch als möglich erschlossen werden. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt verfügbare Flächen kostenlos zur Verfügung und startet dazu ein Bewerbungsverfahren. Dieses startet am 19. September 2022 und dauert bis am 24. Februar 2023.
Im Zentrum stehen dabei rund 350 Lärmschutzwände und 100 Rastplätze. Diese Objekte wurden zu 15 Losen zusammengefasst. Interessierte haben die Möglichkeit, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits 2018 bei der Vergabe von Standorten für Schnellladestationen auf Rastplätzen durchgeführt.
Das Verfahren ist im Detail in den Dokumenten gem. unteren Karte beschrieben. Die Objektlisten und die Aufteilung in Lose sind in vereinfachter Form im Anhang der Teilnahmebedingungen sowie auf einer Webseite zur Visualisierung von Geodaten veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar ist:
Die von Dritten geplanten Anlagen müssen den rechtlichen Vorgaben entsprechen und die massgebenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für Planung, Finanzierung, Bau, Anschluss, Betrieb und Unterhalt der Photovoltaikanlagen sind die Dritten selbst verantwortlich. Weiter müssen sie den hergestellten Strom eigenständig vermarkten, das heisst, sie können selber vor Ort Verbraucher finden oder den Strom ins Netz einspeisen.
Nach der Zuteilung eines Loses wird eine Reservationsvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet, um dort Photovoltaikanlagen zu planen und zu bauen. Solche Anlagen gelten als Bauvorhaben Dritter im Bereich der Nationalstrassen und unterstehen somit den Bestimmungen der Artikel 29 und 30 der Nationalstrassenverordnung. Für ihre Realisierung ist eine Baubewilligung des jeweiligen Kantons erforderlich.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 die Nationalstrassenverordnung (NSV) dahingehend angepasst, dass Flächen entlang von Nationalstrassen Dritten kostenlos für die Produktion erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt werden können.
Dieses Bewerbungsverfahren ist eine Massnahme der Roadmap Elektromobilität 2025. Da der Bund keine Beschaffung tätigt, handelt es sich wie schon bei der Zuteilung von Standorten für Schnelladestationen auf Rastplätzen nicht um eine Vergabe gemäss Beschaffungsrecht.
Die zur Verfügung gestellten Objekte wurden in Lose aufgeteilt, die geografischen Gebieten entsprechen. Interessierte Unternehmen oder Konsortien können ein Gesuchsdossier für ein oder mehrere Lose einreichen. Nicht für alle Objekte eines Loses muss im Antragsdossier eine Projektskizze enthalten sein, aber das Potenzial zur Energiegewinnung wird ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung der Gesuche sein.
Fragerunden: Fragen zum Verfahren sind bis zum 15.11.22 und 10.01.23 an folgende Adresse zu stellen.
Kontakt: photovoltaic@astra.admin.ch