Schnellladenetz für Elektroautos

Das ASTRA setzt sich für energieeffiziente Fahrzeuge auf den Schweizer Strassen ein. Elektrofahrzeuge tragen wesentlich zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei.

Aus diesem Grund fördert das ASTRA die Nutzung von alternativ angetriebenen Fahrzeugen und den Aufbau eines effizienten Netzes an Schnellladestationen entlang der Nationalstrassen.

Schnellladestationen auf Rastplätzen

2018 initiierte das ASTRA ein Bewerbungsverfahren für den Bau und Betrieb von Schnellladestationen an 100 Rastplätzen entlang der Nationalstrassen. Die folgenden fünf Betreibergesellschaften erhielten jeweils ein Paket mit 20 Rastplätzen und sind für den Bau der Schnellladestationen verantwortlich: GOFAST AG, Groupe E AG (inzwischen an MOVE Mobility SA übertragen), Fastned Switzerland AG, Primeo Energie AG (inzwischen an MOVE Mobility SA übertragen) sowie SOCAR Energy Switzerland GmbH. Das ASTRA stellt als Basislösung die Stromanschlüsse bis und mit einer Trafostation sicher und übernimmt die damit verbundenen Kosten. Diese werden von den Betreibergesellschaften in Form einer jährlichen Entschädigung zurückerstattet.

Bis Ende 2025 werden mehr als die Hälfte der Rastplätze mit einer Schnellladestation ausgerüstet sein (Stand: August 2025). Bis 2030 sollen solche Stationen an allen 100 Rastplätzen in Betrieb sein.

Schnellladehubs entlang der Nationalstrassen

Im Jahr 2024 lancierte das ASTRA einen Projektaufruf für den Bau von Schnellladehubs, um weitere private Initiativen im Bereich der Elektromobilität zu fördern. Neben dem bereits dichten Netz von Schnellladestationen auf Raststätten und Rastplätzen geht das ASTRA einen Schritt weiter und stellt zusätzliche Flächen für die Errichtung von Schnellladehubs im Perimeter der Nationalstrassen Dritten zur Verfügung. Den folgenden fünf Betreibergesellschaften wurde ein Los mit je elf Parzellen zugeteilt: Fastned Switzerland AG, Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH, Atlante Italia S.r.l., Electra Charging Switzerland AG sowie GOFAST AG.Mit der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung wird den Betreibergesellschaften eine Frist von drei Jahren für die Planung der Schnellladehubs und der Beantragung einer Baubewilligung gewährt. Die Unternehmen sind für Planung, Finanzierung, Bau, Anschluss, Betrieb und Unterhalt der Schnellladehubs selbst verantwortlich.

Unterlagen zu den Projekten

Schnellladestationen auf Rastplätzen

Schnellladehubs entlang der Nationalstrassen