Damit das Angebot an den Ladestationen einheitlich ist, hat das ASTRA Empfehlungen für die Betreiberinnen von Raststätten erarbeitet. Insbesondere müssen die Preise deutlich angezeigt werden und hindernisfreie Ladepunkte zur Verfügung stehen.
Das ASTRA unterstützt die Schaffung eines einheitlichen und zukunftsfähigen Netzes an Schnellladestationen entlang der Schweizer Autobahnen. Zu diesem Zweck hat es «Empfehlungen zum Aufbau von Schnellladestationen auf Raststätten» zuhanden der Kantone als Grundeigentümerinnen der Raststättenareale sowie der Raststättenbetreiberinnen, Investoren und Betreiberinnen von Schnellladestationen erarbeitet.
Die Schnellladestationen müssen:
- rund um die Uhr zugänglich sein und eine Bezahlung ohne vorgängigen Vertragsabschluss erlauben (Kredit-/Debitkarte, App, SMS oder RFID-Karte);
- eine transparente Preisbekanntgabe gemäss den geltenden Vorschriften sicherstellen;
- kommunikationsfähig und mit offenen Protokollen für die Datenübermittlung kompatibel sein
- in gesamteuropäische Roaming-Systeme eingebunden sein;
- für Personen mit Behinderungen zugänglich sein und pro Ladesäulenart über mindestens einen rollstuhlgerechten Ladeplatz verfügen;
- mit Steckdosen für den CCS-Stecker (Gleichstromladung) ausgestattet sein;
- eine Ladeleistung von mindestens 100 kW (Gleichstrom) bzw. 22 kW (Wechselstrom) und an stärker frequentierten Orten von mindestens 150 kW anbieten;
- klar und intuitiv signalisiert sein gemäss den Vorschriften der Signalisationsverordnung (SSV);
- zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden; und
- vom Betreiber gewartet werden.
Die 2015 erschienenen Empfehlungen wurden 2024 aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts in diesem Bereich überarbeitet.