Nach der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV; SR 741.511) kann das Bundesamt jederzeit von sich aus oder auf Verdacht Dritter Konformitätsüberprüfungen anordnen.
Konformitätsüberprüfungen
Das Ziel der Konformitätsüberprüfungen ist die Gewährleistung der Einhaltung von Fahrzeugvorschriften sowie der Sicherheit und des Umweltschutzes im Rahmen des Strassenverkehrs.
Konformitätsüberprüfungen werden vom Bundesamt selbständig oder mit der zuständigen Prüfstelle beim Vorliegen eines konkreten Verdachts durchgeführt. Die Prüfungen können an Gegenständen angeordnet werden, welche mit einer Typengenehmigung, einem Datenblatt sowie mit einer Konformitätsbewertung oder -beglaubigung zugelassen wurden.
Fahrzeugrückrufe
Im Zusammenhang mit der Einhaltung von Fahrzeugvorschriften und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, hat das Bundesamt eine Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
Wird eine Nichtübereinstimmung mit dem genehmigten Typ eines Fahrzeuges festgestellt oder bestehen Mängel, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, kann der Hersteller oder Importeur freiwillig Massnahmen ergreifen, um die Übereinstimmung oder die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.