Die Schweiz anerkennt, im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement; nachfolgend MRA) die Richtlinie (RL) 2007/46/EG als gleichwertig an.
Bei Fahrzeugen eines Typs, von dem pro Kalenderjahr europaweit nicht mehr als 1000 Stück zum Verkehr zugelassen werden, gelten als sogenannte EG-Kleinserienfahrzeuge. Diese verfügen über eine entsprechende Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG) nach Artikel 22 der RL 2007/46/EG und erfahren in der Schweiz grundsätzlich dieselben Erleichterungen wie in Europa. Die Erleichterungen betreffen unter anderem Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung im Rahmen der Abkommen mit der EU.
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