Direkt- und Parallelimport

Direktimport für Eigengebrauch

Zum Eigengebrauch selbst importierte Fahrzeuge können direkt bei der jeweiligen Zulassungsstelle zur Prüfung angemeldet werden. Jeder Kleinimporteur, der einen Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper in die Schweiz importiert und zulassen will, der dem Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften unterstellt ist, muss diesen zuerst beim ASTRA auf dem Portal erfassen: www.fahrzeugimport.astra.admin.ch

Adresse der Zulassungsstellen:

Massgebend ist die folgende Weisung:

Im weiteren können folgende Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden:

Parallelimport

Die Typengenehmigungen werden auf Grund eines vorgelegten Nachweises und unter der Voraussetzung einer bereits vorhandenen CH-Typengenehmigung bzw. eines Datenblattes für den gewünschten Typ, Version und Variante ausgestellt. Die Typengenehmigung umfasst nur die Version und die Variante, welche dokumentiert ist. Zur Identifizierung der Fahrzeuge (Rückrufaktionen des Herstellers) erhält der Parallelimporteur eine eigene TG-Nummer, unabhängig von derjenigen des Hauptimporteurs.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/homologation/direkt--und-parallelimport.html