Antrag zur Auszahlung

Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung auf Antrag des zuständigen Kantons, der die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet hat. Die Auszahlungen erfolgen durch die Fondsadministration unter Vorbehalt der verfügbaren Voranschlagskredite jeweils nach Einreichung und Prüfung der Anträge. Die Fondsadministration zahlt die Beiträge einmal jährlich im Dezember direkt an die Kantone aus.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/dokumente-nationalstrassen/naf-agglomerationsverkehr/antrag-zur-auszahlung.html