Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung auf Antrag des zuständigen Kantons, der die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet hat. Die Auszahlungen erfolgen durch die Fondsadministration unter Vorbehalt der verfügbaren Voranschlagskredite jeweils nach Einreichung und Prüfung der Anträge. Die Fondsadministration zahlt die Beiträge einmal jährlich im Dezember direkt an die Kantone aus.
Zahlungsmodalitäten/Vorgaben für eine Massnahme
Die folgende Vorgaben gelten:
- Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
- Der Antrag zur Auszahlung ist mit dem Formular Anhang D an das Dienstleistungszentrum FI EFD einzureichen.
- Der Antrag zur Auszahlung kann im Rahmen der jährlich festgelegten Kredite einmal pro Jahr bis am 30. November eingereicht werden.
- Der beantragte Auszahlungsbeitrag berechnet sich aus dem in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten prozentualen Bundesanteil und den angefallenen anrechenbaren Kosten, die anhand einer Kostenzusammenstellung (pro Position) mit der Schlussabrechnung/dem Schlussbericht nachzuweisen sind.
- Die Zahlungen erfolgen nach dem effektiven Baufortschritt; bis zur Schlussabrechnung/zum Schlussbericht werden in der Regel max. 80 Prozent des Bundesbeitrags ausbezahlt (Art. 23 SuG).
- Sämtliche Teile, die in eine Massnahme gehören (Anhang F), müssen realisiert sein.
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Zahlungsmodalitäten/Vorgaben für ein Paket mit Pauschalbeitrag
Die folgende Vorgaben gelten:
- Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
- Der Kanton stellt einen Antrag zur Auszahlung mit dem Formular Anhang C an das Dienstleistungszentrum FI EFD.
- Der Antrag zur Auszahlung kann im Rahmen der jährlich festgelegten Kredite einmal pro Jahr bis am 30. November eingereicht werden. Die letzte Auszahlung muss spätestens bis am 30. November 2027 beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Ausrichtung der verbleibenden Beiträge.
- Der beantragte Auszahlungsbeitrag berechnet sich aus dem in der Finanzierungsvereinbarung festgelegten Bundesanteil pro Massnahmentyp, Anzahl Leistungseinheiten und den Beitrag pro Leistungseinheit. Die Beiträge werden nach Fortschritt der Umsetzung ausbezahlt.
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