Nulltoleranz gegenüber Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung

Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung werden im Bundesamt für Strassen nicht geduldet, es wird eine Nulltoleranz verfolgt. Wer Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung ausübt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Mobbing, sexuelle Belästigungen und Diskriminierung sind eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Das ASTRA schützt die persönliche Integrität der Mitarbeitenden. Die beste Prävention bildet grundsätzlich ein gutes Arbeitsklima bzw. eine gute Amtskultur, worauf das ASTRA grossen Wert legt. Dazu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen sowie eine offene Kommunikations- und Konfliktkultur.

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine Form der Körperverletzung. Mobbing am Arbeitsplatz umfasst Handlungen, die von einer Einzelperson oder einer Gruppe systematisch und gezielt gegen eine Person gerichtet werden. Die feindseligen Handlungen erfolgen wiederholt über einen längeren Zeitraum. Beispiele für Mobbing sind nicht ausreden lassen, anschreien, ignorieren, ausgrenzen, Gerüchte streuen, Beleidigungen, Entziehen von wichtigen Aufgaben etc.

symbol mobbing

Aber nicht jeder Konflikt oder jede unangenehme Erfahrung ist Mobbing. Kein Mobbing sind Vorkommnisse wie heftige Meinungsverschiedenheiten, ab und zu schlecht gelaunt sein, Einfordern von Leistungsverbesserung etc.

Was ist sexuelle Belästigung?

Unabhängig von Geschlecht, Alter, Zivilstand, Aussehen, Ausbildung oder beruflicher Position können alle Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz werden. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden.

Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt (z.B. Vorzeigen und Verschicken von pornografischem Material, unerwünschte Berührungen, sexistische «Witze» etc.)

Was ist Diskriminierung?

Als Diskriminierung gelten Äusserungen und Handlungen, die sich in herabsetzender oder benachteiligender Absicht gegen Angehörige bestimmter sozialer Gruppen richten (bspw. aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung, der religiösen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung).

Betroffene Personen und Anlaufstellen

Das ASTRA verfolgt eine Nulltoleranz, da solche Angriffe auf die Persönlichkeit physisch und psychisch schwerwiegende Folgen haben können (z.B. Nervosität, Schlafstörungen, Gedächtnisstörungen). Ausserdem kann das Leistungspotenzial nicht mehr ausgeschöpft werden und es können sich längere Fehlzeiten sowie gehäufte Kündigungen bemerkbar machen.

Aus diesem Grund ist es dem ASTRA wichtig, dass betroffene Personen von Mobbing, sexueller Belästigung oder Diskriminierung, Zeugen davon oder vorgesetzte Personen so schnell wie möglich aktiv werden und sich Unterstützung suchen. Betroffene Personen können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden.