Zeitplan & Verfahren

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Derzeit werden vom ASTRA die Generellen Projekte (GP) der einzelnen Teilprojekte erarbeitet. Die Generellen Projekte legen die Eckwerte des Bauprojektes fest. Dazu gehören auch die Finanzierung und der definitive Kostenteiler. Der Abschluss ist für Anfang 2025 geplant mit der Genehmigung der GP durch den Bundesrat. Mit dem Baubeginn für die 3. Röhre Rosenberg ist frühestens 2030 zu rechnen. Die Unterhaltsplanung inkl. Pannenstreifenumnutzung sowie die Realisierung des Zubringers Güterbahnhof erfolgt voraussichtlich ab 2035. Der Abschluss des Gesamtprojekts Engpassbeseitigung St.Gallen erfolgt frühestens im Jahr 2040.

Die Bearbeitung des Projekts richtet sich nach dem folgenden Verfahren des Bundesamts für Strassen ASTRA

 


Projektierungszone Zubringer Güterbahnhof

Die öffentliche Auflage des Ausführungsprojektes für den Zubringer Güterbahnhof findet voraussichtlich im Jahr 2028 statt. Um Planungssicherheit für das erwähnte Ausführungsprojekt zu schaffen, legt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Projektierungszone fest.

Die Projektierungszone dient dazu, den Untergrund für den künftigen Zubringer freizuhalten. In der Projektierungszone können weiterhin neue Gebäude entstehen. Vorausgesetzt, die Neubauten erschweren den künftigen Zubringer nicht. Massnahmen zur Werterhaltung von bestehenden Gebäuden und Anlagen bleiben möglich. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren unterliegt weiterhin dem örtlichen Baurecht, mit der Projektierungszone ist jedoch zusätzlich eine Bewilligung des Bundesamtes für Strassen ASTRA erforderlich.

Contatto

Bundesamt für Strassen ASTRA
Infrastrukturfiliale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur

winterthur@astra.admin.ch
Tel.: 058 480 47 11

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