Projektübersicht

2023-05_PZO Perimeter_ASTRA
© Bundesamt für Strassen ASTRA

Auf der A1 zwischen Zürich-Nord und Effretikon wurden bis im Sommer 2021 umfangreiche Instandsetzungsarbeiten ausgeführt und Massnahmen zur Verkehrsoptimierung realisiert (siehe A1 Verzweigung Zürich-Ost - Effretikon). In einem Anschlussprojekt hierzu möchte das Bundesamt für Strassen ASTRA den Verkehrsfluss im Raum Zürich-Nord/Brüttisellen mit der permanenten Umnutzung von Pannenstreifen (PUN) verstetigen. Die Umgestaltung erfordert ein Auflageprojekt. Die öffentliche Planauflage inklusive Aussteckung erfolgte Ende 2018. 2019 wurden die zehn eingegangenen Einsprachen behandelt und die Plangenehmigungsverfügung («Baubewilligung» bei Infrastrukturprojekten des Bundes) durch das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (GS UVEK) per 15. September 2019 verfügt. Gegen die Verfügung sind beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden eingegangen. Die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2021 liegen vor. Die Urteile werden von den Beschwerdeführenden weitergezogen. Mit einem abschliessenden Urteil des Bundesgerichts kann erst im Laufe 2023 gerechnet werden.

Die Pannenstreifenumnutzung bringt eine punktuelle Entlastung und löst unter anderem den Engpass auf der Stammachse der Verzweigung Brüttisellen, indem wo nötig und möglich durchgängig drei Fahrspuren zur Verfügung gestellt werden. Projektbestandteil ist neben der PUN auch die beidseitige Verbreiterung der Einfahrtsrampe in Fahrtrichtung Zürich/Bern von der A15 auf die A1 bei Brüttisellen.

Neben zwei neuen Strassenabwasser-Behandlungsanlagen (SABA) werden auch fünf neue Lärmschutzwände realisiert. Weiter hat das Bundesamt für Strassen ASTRA verschiedene ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zur Aufwertung von zwei an den Projektperimeter angrenzenden Fliessgewässern in das Projekt aufgenommen und beteiligt sich am Teilprojekt Grindel/Richti der Gemeinde Wallisellen. Die für die SABA notwendigen Rodungen werden so durch Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes vollständig kompensiert.

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