- Advanced Emergency Braking System with Emergency Stop Signal (AEBS + ESS)
- City-Safety
- Fussgänger-Notbremssystem
Der Zeitpunkt der Einführung gilt jeweils für neue Typen bzw. neue Fahrzeuge (keine Nachrüstung).
Handelsbezeichnung / geläufige Bezeichnung
Wirkungsweise
Vorausschauendes Notbremssystem, das bei Hindernissen selbständig abbremst und Warnblinklicht einschaltet.
Zeitpunkt der Einführung
Obligatorisch ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle PWs und leichten Nutzfahrzeuge).
Eine Weiterentwicklung, welche Fussgänger und Velofahrer erkennt, wird ab 07.2024 (neue Typen) bzw. 07.2026 (alle PWs und leichte Nutzfahrzeuge) obligatorisch.
Handelsbezeichnung / geläufige Bezeichnung
- Lane Keep Assist (LKA)
- Lane Departure Avoidance (LDA)
- Lane Departure Protection (LDP)
Wirkungsweise
Das System greift beim Verlassen der Fahrspur aktiv in die Lenkung ein (ist übersteuerbar).
Zeitpunkt der Einführung
Obligatorisch ab 07.2022 (neue Typen) bzw. 07.2024 (alle PWs und leichten Nutzfahrzeuge).
Handelsbezeichnung / geläufige Bezeichnung
- Automated Lane Keeping System (ALKS)
- Automatisiertes Spurhaltesystem, mit integriertem Data Storage System for Automated Driving (DSSAD)
Wirkungsweise
Das System kontrolliert Lenkung, Bremse und Antrieb. Verlässt die zugeteilte Fahrspur nicht.
Es funktioniert zurzeit nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h als «Staupilot» auf richtungsgetrennten Autobahnen.
Das System zeichnet via DSSAD die Phasen des händischen sowie automatisierten Fahrens auf, inkl. den jeweiligen Übergabebefehlen.
Bemerkungen:
- Erstes reglementiertes Stufe3-System.
- Zurzeit ausschliesslich für Personenwagen anwendbar.
- Aufzeichnungskapazität reicht für ca. 40'000 Ereignisse, dies entspricht einem Zeitraum von ca. 4 Monaten. Danach werden die ältesten Ereignisse überschrieben.
- Daten verbleiben im Fahrzeug.
Zeitpunkt der Einführung
Der Zeitpunkt der Einführung ist nicht bekannt. Das System ist von der EU noch nicht vorgeschrieben.