Rastplätze – Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen
Gemäss Art. 7 Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111) kann das Bundesamt für Strassen ASTRA auf Rastplätzen gegen Entgelt Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen wie Kioske, Verkaufswagen oder Verkaufsstände bewilligen.
Hierfür hat das ASTRA eine entsprechende Weisung herausgegeben. Diese können Sie hier direkt ansehen:
Sofern Sie sich für den Betrieb einer Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung auf einem Rastplatz der Nationalstrasse bewerben möchten, müssen Sie das im Anhang der Weisung befindliche Gesuchsformular ausfüllen und zusammen mit den aufgeführten Dokumenten schriftlich unter folgender Adresse einreichen:
Bundesamt für Strassen ASTRA
Landerwerb und Eigentumsverwaltung
3003 Bern
Zur Zeit sind auf dem gesamten Nationalstrassennetz sämtliche für eine Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung zur Verfügung stehenden Rastplätze vergeben.
Wir bitten Sie zur Zeit kein Gesuch einzureichen. Das ASTRA führt keine Warteliste!