Rastplätze – Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen

Gemäss Art. 7 Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111) kann das Bundesamt für Strassen ASTRA auf Rastplätzen gegen Entgelt Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen wie Kioske, Verkaufswagen oder Verkaufsstände bewilligen.

Hierfür hat das ASTRA eine entsprechende Weisung herausgegeben. Diese können Sie hier direkt ansehen:

Sofern Sie sich für den Betrieb einer Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung auf einem Rastplatz der Nationalstrasse bewerben möchten, müssen Sie das im Anhang der Weisung befindliche Gesuchsformular ausfüllen und zusammen mit den aufgeführten Dokumenten schriftlich unter folgender Adresse einreichen:

Bundesamt für Strassen ASTRA
Land- und Rechtserwerb
3003 Bern

Wichtige Information

Zur Zeit sind auf dem gesamten Nationalstrassennetz sämtliche für eine Versorgungs- und Verpflegungseinrichtung zur Verfügung stehenden Rastplätze vergeben.

Wir bitten Sie zur Zeit kein Gesuch einzureichen. Das ASTRA führt keine Warteliste!

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/nationalstrassen/nationalstrassennetz/rastplaetze-verpflegung.html