Vekehrsführung

Verkehrsbehinderungen
Amsteg–Teiftal Süd–Dieden
Voraussichtlich Sonntag, 5. März 2023, bis Donnerstag, 29. Juni 2023

Göschenen–Dieden
Voraussichtlich Mittwoch, 16. August 2023, bis Donnerstag, 19. Oktober 2023

Verkehrsbehinderung Abschnitt Amsteg–Teiftal Süd

Von jeweils Sonntag, ab 18.30 Uhr, bis Donnerstag, 24 Uhr.

Verkehrsbehinderung Abschnitt Göschenen–Teiftal Süd
Von jeweils Montag, ab 3 Uhr, bis Donnerstag, 24 Uhr.

Witterungs- oder bauablaufbedingte Terminverschiebungen sind nicht ausgeschlossen. 

Verkehrsführung Amsteg–Teiftal Süd
Im unteren Abschnitt der Gotthard-Nordrampe sind die Lichtraumverhältnisse und Platzverhältnisse eingeschränkt. Die Massnahmen auf der Fahrbahn Richtung Norden werden auf diesem Abschnitt im Dreischichtbetrieb ausgeführt, wobei in der Nacht und teilweise tagsüber ein Gegenverkehr auf der Fahrbahn Richtung Süden eingerichtet wird. Am Tag stehen den Verkehrsteilnehmenden in Fahrtrichtung Norden und Süden je eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Verfügung.

Das Tempolimit in Fahrtrichtung Süden beträgt 80 km/h. In Fahrtrichtung Norden wird die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h beschränkt.

Verkehrsführung Göschenen–Teiftal Süd

Im oberen Abschnitt der Gotthard-Nordrampe, ab Teiftal Süd, weist das Trassee Überbreiten und abschnittsweise auch einen reduzierten Pannenstreifen auf. Die Arbeiten auf der Fahrbahn Richtung Norden werden in diesem Abschnitt tagsüber im Zweischichtbetrieb ausgeführt. Im Bedarfsfall sind Nachtarbeiten nicht ausgeschlossen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Süden und Norden wird am Tag und in der Nacht im Gegenverkehr auf der Fahrbahn Richtung Süden geführt.

Die Tempolimite in Fahrtrichtung Süden und Norden beträgt jeweils 80 km/h.

Einstellung Baubetrieb, Sommerreisezeit
Während der Hauptreisezeit zwischen Juli bis Mitte August sind keine Arbeiten auf dem Trassee geplant.

Wochenendpausen
An den Wochenenden stehen den Verkehrsteilnehmenden jeweils ab Donnerstagnacht bis Sonntagabend alle Fahrspuren uneingeschränkt zur Verfügung.

Feiertage
Ab Mittwoch vor und während den Feiertagen Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Fronleichnam und Maria Himmelfahrt werden die Arbeiten jeweils eingestellt und die Fahrbahnen Richtung Süden und Norden für den Verkehr zweispurig freigegeben.

 

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