Die Schweiz befindet sich in einer besonderen Lage. Auf dieser Internetseite finden Sie eine Übersicht über die massgebenden Regelungen im Strassenverkehr vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie.
Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Kursen und Prüfungen im Strassenverkehr
Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr sind erlaubt, sofern der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt. Zum Schutzkonzept siehe die Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Für weitere Informationen siehe die folgende Übersicht. Diese gilt auch mit dem Bundesratsbeschluss vom 13. Januar 2021 weiterhin unverändert:
Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Transportkapazitäten
Für Transporte von Gütern der Grundversorgung können bei Bedarf gewisse Erleichterungen gewährt werden. Ob die Notwendigkeit für solche Erleichterungen gegeben ist, entscheidet die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL). Die Bestätigung der WL für die Notwendigkeit dieser Erleichterungen sowie die Verfügung des ASTRA sind bei Kontrollen der Transporte durch die Vollzugsbehörden vorzuweisen. Sie finden die Verfügung des ASTRA unter diesem Link:
Informationen hinsichtlich der WL-Bestätigungen sind unter folgendem Link erhältlich:
Multilaterale Übereinkommen
M 330 (PDF, 109 kB, 04.12.2020)über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäss Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Nachweise für Gefahrgutbeauftragte gemäss Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR