COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr

Die Schweiz befindet sich in einer besonderen Lage. Auf dieser Internetseite finden Sie eine Übersicht über allfällige Ausnahmeregelungen im Strassenverkehr vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie.

Die Omikron-Virusvariante sorgt für erhöhte Ansteckungszahlen. Das führt dazu, dass viele Erwerbstätige wegen Krankheit oder Quarantäne ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Dies gilt auch für das versorgungskritische Strassentransportgewerbe.

Für Transporte von Gütern der Grundversorgung können deshalb bei Bedarf gewisse Erleichterungen gewährt werden. Ob die Notwendigkeit für solche Erleichterungen gegeben ist, entscheidet die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL). Die Bestätigung der WL für die Notwendigkeit dieser Erleichterungen sowie die Verfügung des ASTRA sind bei Kontrollen der Transporte durch die Vollzugsbehörden vorzuweisen. Sie finden die Verfügung des ASTRA unter diesem Link:

Informationen hinsichtlich der WL-Bestätigungen sind unter folgendem Link erhältlich:  


Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Massnahmen und Verordnungen des Bundesamts für Gesundheit BAG.

Für Fragen im Zusammenhang mit diesen Massnahmen bitten wir Sie, direkt das BAG zu kontaktieren.

Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen.

 

Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr sind erlaubt, sofern der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt (zum Schutzkonzept siehe die Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG).

 

Ab dem 6. Juni 2020 ist die Anzahl der Teilnehmenden nicht mehr durch die COVID-19-Verordnung 2 beschränkt. Sie richtet sich nach dem Strassenverkehrsrecht (z. B. max. 12 Teilnehmende bei Weiterausbildungskursen für Neulenkende) und dem jeweiligen Schutzkonzept des Veranstalters.

 

Bis dahin gilt weiterhin, dass an Aus- und Weiterbildungen nicht mehr als 5 Personen (inkl. Lehrperson) teilnehmen dürfen.

 

Das ASTRA hat die angehängte Übersicht zu den Tätigkeiten im Strassenverkehr entsprechend angepasst. Diese gilt ab dem 6. Juni 2020.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/covid-19-massnahmen-im-strassenverkehr.html