Die Schweiz befindet sich in einer besonderen Lage. Auf dieser Internetseite finden Sie eine Übersicht über allfällige Ausnahmeregelungen im Strassenverkehr vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie.
Die Omikron-Virusvariante sorgt für erhöhte Ansteckungszahlen. Das führt dazu, dass viele Erwerbstätige wegen Krankheit oder Quarantäne ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Dies gilt auch für das versorgungskritische Strassentransportgewerbe.
Für Transporte von Gütern der Grundversorgung können deshalb bei Bedarf gewisse Erleichterungen gewährt werden. Ob die Notwendigkeit für solche Erleichterungen gegeben ist, entscheidet die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL). Die Bestätigung der WL für die Notwendigkeit dieser Erleichterungen sowie die Verfügung des ASTRA sind bei Kontrollen der Transporte durch die Vollzugsbehörden vorzuweisen. Sie finden die Verfügung des ASTRA unter diesem Link:
Informationen hinsichtlich der WL-Bestätigungen sind unter folgendem Link erhältlich:
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Massnahmen und Verordnungen des Bundesamts für Gesundheit BAG.
Für Fragen im Zusammenhang mit diesen Massnahmen bitten wir Sie, direkt das BAG zu kontaktieren.