Orientierung Gesuchsteller

Wichtige Informationen für Gesuchsteller in Kurzform:

Einzelbewilligungen für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten

In diesem Fall ist generell das ASTRA zuständig.

Werden vom Gesuchsteller zusätzliche kantonale Durchgangsstrassen befahren und die Limiten gemäss Art. 79 Abs. 2 und 3 VRV überschritten, so wird das Gesuch durch das ASTRA den davon berührten Kantone weitergeleitet. Diese melden die Ergebnisse der Fahrstreckenabklärungen und Auflagen an das ASTRA, welches dann die Sonderbewilligung erteilt.

Einzelbewilligungen für inter- und innerkantonale Binnen- sowie Exportfahrten

In diesem Fall ist generell der Ausgangskanton (Startpunkt der Ausnahmefahrt) für das Gesuch zuständig.

Werden vom Gesuchsteller zusätzliche kantonale Durchgangsstrassen anderer Kantone befahren, so ist das Gesuch zusätzlich den betroffenen Kantonen einzureichen. Diese melden die Ergebnisse der Fahrstreckenabklärungen und Auflagen an den Ausgangskanton, welcher dann die Sonderbewilligung erteilt.

Dauer des Bewilligungsverfahrens

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für vollständig ausgefüllte Gesuche beträgt 3 Arbeitstage. Das ASTRA erhebt einen Expresszuschlag, wenn ein Gesuch einen Werktag vor Fahrtantritt eingereicht und bewilligt wird. Bewilligungen werden dem Gesuchsteller per E-Mail zugestellt.

Rechnungsstellung

Das ASTRA und die betroffenen Kantone stellen ihre Aufwendungen jeweils separat in Rechnung.

 
Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
E-Mail

Bürozeiten
Mo - Fr
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

Kontaktinformationen drucken

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/sonderbewilligungen/ausnahmetransporte-und-ausnahmefahrzeuge/merkblaetter/orientierung-gesuchsteller.html