Führerlose Fahrzeuge

Die Weisungen über die Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeug treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie stellen ein Hilfsmittel für die kantonalen Behörden für die Beurteilung von entsprechenden Gesuchen dar und können von den Gesuchstellern für die zielgerichtete Vorbereitung ihres Gesuchs herangezogen werden.

Die Weisungen konkretisieren den Abschnitt «Genehmigung des Einsatzbereichs von führerlosen Fahrzeugen» der Verordnung über das automatisierte Fahren (Art. 43 bis 48). Bestandteile der Weisungen bilden auch das Beurteilungsinstrument und dessen Begleitdokumentation. Im Beurteilungsinstrument wird aufgezeigt, welche Elemente zu berücksichtigen sind, um die Auswirkungen eines beantragten Einsatzbereichs für führerlose Fahrzeuge auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsfluss und die Bedürfnisse des Langsamverkehrs beurteilen zu können.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/fuehrerlose_fahrzeuge.html