Die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV; SR 741.58) legt fest, welche Daten unter welchen Bedingungen bekanntgegeben werden dürfen. Die ASTRA-Gebührenverordnung (GebV-ASTRA; SR 172.047.40) regelt die Gebühren für die einzelnen Informationsprodukte.
Bei Bestellungen durch Kantone, Verwaltungseinheiten des Bundes oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse kann eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenverzicht geprüft werden.