Liste der Gesetze und Verordnungen, welche die Tätigkeit des ASTRA regeln

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Organisation und Aufgaben

Laut Artikel 10 der Organisationsverordnung vom 6. Dezember 1999 für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr.

Infrastruktur

Den diesbezüglichen rechtlichen Rahmen bildet das Bundesgesetz vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen. Dieses wird ergänzt durch die Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007.

Über den folgenden Link gelangt man zu einer Liste mit allen Bundesgesetzen und Verordnungen, die sich auf die Strasseninfrastruktur beziehen:

Das ASTRA muss bei der Projektierung und Realisierung seiner Projekte insbesondere die folgenden Rechtsbestimmungen
berücksichtigen:

Auf die Standards, Vorlagen und auf weitere Unterlagen zu den Nationalstrassen kann über den folgenden Link zugegriffen
werden:

Beschaffungen

Das ASTRA nimmt jedes Jahr zahlreiche Beschaffungen vor. Dabei kommen die folgenden Bestimmungen zur Anwendung:

Zusätzlich zu den Gesetzen und Verordnungen über das öffentliche Beschaffungswesen verwendet das ASTRA das folgende Hilfsmittel, um seine Beschaffungspraxis an die Entwicklungen in der Rechtsprechung anzupassen:

Infrastrukturfinanzierung und Subventionen

Auf dem Gebiet der Finanzierung der Infrastruktur und der Gewährung von Beiträgen wendet das ASTRA die folgenden Bestimmungen an:

Strassenverkehr

Hier gelangt man zu einer Liste mit allen Bundesgesetzen und Verordnungen, die den Strassenverkehr betreffen:

Weisungen, Richtlinien, Rundschreiben und Publikationen zum Strassenverkehr können über den folgenden Link eingesehen werden:

Verfahren

Bei der Durchführung seiner Verfahren untersteht das ASTA dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (VwVG) (SR 172.021).

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/das-astra/aufgaben/gesetzliche-grundlagen.html