Der Bundesrat hatte im November 2008 die Vernehmlassung eröffnet, welche bis Mitte März 2009 dauerte. Im Februar 2010 nahm der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis und beauftragte das UVEK mit der Ausarbeitung einer Botschaft bis Ende 2010 sowie mit der Umsetzung der Massnahmen ohne Gesetzesänderung. Am 20. Oktober 2010 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu Via sicura und überliess sie dem Parlament zur weiteren Bearbeitung. Dieses nahm die Vorlage am 15. Juni 2012 an.
Weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen. Das ist das Ziel von Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Das Parlament hat das Verkehrssicherheitspaket Via sicura am 15. Juni 2012 angenommen. Am 4. Oktober 2012 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Die Massnahmen werden gestaffelt in Kraft gesetzt (vgl. Faktenblatt).
Die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. 2019 gab es erstmals weniger als 200 Verkehrstote. Insgesamt 187 Menschen verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben, 3639 wurden schwer verletzt. Diese Zahlen bestätigen die Bemühungen der letzten Jahre zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit dem Verkehrssicherheitspaket Via sicura soll die Zahl der Verkehrsopfer nochmals um rund ein Viertel gesenkt werden.
Mit einer Reihe von Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Vorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird auch die Prävention verstärkt. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden eine weitere markante Verbesserung der Sicherheit auf unseren Strassen bringen.
Die Zielsetzung kann klar formuliert werden: Es sollen nur noch gut ausgebildete und voll fahrfähige Menschen in sicheren Fahrzeugen auf Fehler verzeihenden Strassen verkehren. Dazu müssen vor allem folgende Faktoren beeinflusst werden:
- das gesellschaftliche Problembewusstsein
- das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden
- die Sicherheit der Fahrzeuge und der Strasseninfrastruktur
Das Massnahmenpaket setzt den Schwerpunkt auf die bessere Durchsetzung der bestehenden Regeln und Standards und nicht auf die Schaffung neuer Vorschriften. Für viele Massnahmen sind Gesetzesanpassungen nötig. Sie verteilen sich auf die folgenden Gruppen:
- Präventive Massnahmen: z. B. Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personengruppen, generelle Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag sowie ein Mindestalter von 6 Jahren für Radfahrer und Radfahrerinnen.
- Massnahmen zur besseren Durchsetzung bestehender Regeln: z. B. Massnahmen zur Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen, Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholprobe, Verbot entgeltlicher und öffentlicher Warnungen vor Verkehrskontrollen und Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin für Ordnungsbussen.
- Repressive Massnahmen bei schwerwiegenden Delikten wie z. B. bei «Rasern»: Fahrzeugeinziehung und -verwertung, obligatorische Fahreignungsabklärung beim Verdacht fehlender Fahreignung, Einbau von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie längere Führerausweisentzüge und höhere Strafandrohungen bei Raserdelikten.
- Infrastrukturmassnahmen: z. B. Sanierung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen und Überprüfung der Strassenbauprojekte auf allfällige Verkehrssicherheitsdefizite («road safety audit»).
- Massnahmen zur Optimierung der Unfallstatistik: visuelle Darstellung der Unfälle auf der Landkarte zur Feststellung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen; verbesserte Auswertung der Unfalldaten.
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