Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette, Cargo-Velos, Stehroller aber auch selbstbalancierende Geräte. Diese sogenannten «Trendfahrzeuge» sind vor allem in den Städten sehr beliebt. Sie dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Verkehrsflächen, die den Fussgängern vorbehalten sind, dürfen nicht benutzt werden.
Wer solche Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selber und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus. Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften bzgl. Geschwindigkeit, Bremssystem, Mindestalter, Helmtragpflicht, usw.: