Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs

Etliche neuartige Elektro-Fahrzeuge haben in den letzten Jahren den Schweizer Markt erobert: E-Bikes, E-Trottinette oder E-Roller. Diese sogenannten «Fahrzeuge des Langsamverkehrs» sind vor allem in den Städten sehr beliebt.

Sie dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen.

Verkehrsflächen, die den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten sind, dürfen nicht benützt werden.

Wer solche Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen fährt, setzt sich selber und andere Verkehrsteilnehmende gewissen Risiken aus. Deswegen gelten in der Schweiz präzise Vorschriften bzgl. Geschwindigkeit, Bremssystem, Mindestalter, Helmtragpflicht, usw.

Es gibt auch Fahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die nicht zur Verwendung im Strassenverkehr zugelassen sind.

Vor dem Kauf eines Fahrzeugs ist es generell empfehlenswert, sich über dessen Strassenzulassung und über die geltenden Vorschriften zu informieren. Bevor Sie auf der Strasse fahren, stellen Sie sicher, dass Sie das Fahrzeug auch richtig beherrschen können, damit unnötige Risiken für Sie und für die anderen Verkehrsteilnehmenden vermieden werden können.

 

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