A1 Stadtautobahn St. Gallen: Einsatz einer Fly-Over-Rampe

Das Bundesamt für Strassen ASTRA erneuert zwei Fahrbahnübergänge der Nationalstrassenbrücke Viadukt Sitter. Die Arbeiten werden unterhalb einer Hilfsbrücke (Fly-Over-Rampe) durchgeführt. Die dreispurige Rampe ist in der Nacht vom 10. auf den 11. August 2016 auf die Fahrbahn der A1 gestellt worden. Diese Konstruktion trägt dazu bei, die Baumassnahmen in kürzester Zeit und ohne Spurabbau zu realisieren.

Zwei Fahrbahnübergänge der Nationalstrassenbrücke Viadukt Sitter in St. Gallen sind schadhaft und müssen ersetzt werden. Um die Verkehrseinschränkungen während den Arbeiten so gering wie möglich zu halten, setzt die Bauleitung dreispurige, sogenannte «Fly-Over-Rampen» ein. Dabei handelt es sich um eine mobile, provisorische Brückenkonstruktion aus Fertigelementen, welche den
Baustellenbereich überspannt. Die Länge beträgt rund 106.00 Meter, die Breite zirka 10.30 Meter und die Höhe ungefähr 1.90 Meter. Die Rampen lassen sich innerhalb einer Nacht von einem rund 20-köpfigen Team montieren respektive demontieren.

Die Bauarbeiten für den Ersatz der Fahrbahnübergänge finden unterhalb der Hilfskonstruktion statt. Mit einer freien Arbeitshöhe von 1,60 Metern bis 1,80 Metern und einer Lärmbelastung von rund 100 Dezibel herrschen unter der Fly Over-Rampe anspruchsvolle Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig entfällt die Gefahr, dass Arbeiter durch Unachtsamkeit vom angrenzenden Verkehr erfasst werden.

Die signalisierte Geschwindigkeit im Baustellenbereich beträgt 60 km/h. Im Bereich der Rampe sind zudem keine Fahrstreifenwechsel erlaubt. Mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Schwertransporten bestehen keine weiteren generellen Einschränkungen für die Automobilisten.

Für den Auf- und Abbau sowie das Umstellen der Rampen sind Teil- oder Vollsperrungen während insgesamt drei Nächten erforderlich. Die Umleitung ist signalisiert und erfolgt über das lokale Strassennetz. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung vom 8. August 2016.

Die Bauarbeiten verursachen zeitweise lärmintensive Emissionen. Das ASTRA ist bestrebt, sämtliche Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu beschränken und dankt den Betroffenen im Voraus für ihr Verständnis.
 

 

Kontakt/Rückfragen: Bundesamt für Strassen ASTRA, Infrastrukturfiliale Winterthur, Tel. 058 480 47 77, winterthur@astra.admin.ch

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