Das Unfallrisiko der Neulenkenden soll weiter reduziert werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag erwirbt, darf künftig erst zwölf Monate später zur praktischen Führerprüfung. Je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben, desto mehr reduziert sich das Risiko nach dem Bestehen der praktischen Führerprüfung. Damit sich das Mindestalter zum Ablegen der praktischen Prüfung nicht erhöht, kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Lernfahrausweis der Kategorie B: Erteilung mit 17 Jahren
Weil es solche Modelle bereits in einigen Ländern gibt, z.B. in Schweden, Österreich und Deutschland. Jedes Modell hat zwar seine Eigenheiten, aber allen gemein ist, dass sie gut wirken.
Die Wirkung werden wir wissenschaftlich evaluieren. So können wir gegebenenfalls noch Verbesserungen einbringen.
Nicht mehr. Dabei handelte es sich um einen Härtefall, der übersehen wurde.
Im Juli 2019 hat der Bundesrat die Übergangsbestimmung ergänzt. Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 erwerben, auch wenn sie noch nicht 18-jährig sind. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.
Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.
Die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind berufsmässig tätig. Deshalb müssen sie höhere Anforderungen erfüllen: Wer bei einer Person, die er oder sie nicht kennt, ein Motorfahrzeug führen lernt, muss darauf vertrauen können, dass der Staat eine bestimmte Qualität des Ausbildungsangebots gewährleistet.
Autobahnen und -strassen dürfen auf Lernfahrten erst dann befahren werden, wenn die Fahrschülerin oder der Fahrschüler prüfungsreif ist. Prüfungsreif bedeutet: Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler ist soweit ausgebildet, dass sie oder er eine gute Chance besitzt, die praktische Führerprüfung zu bestehen. Es ist Sache der privaten Begleitperson, der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers zu beurteilen, ob diese Prüfungsreife gegeben ist.
Weiterausbildung während der Probezeit: Reduktion auf einen Tag
Die Reduktion der Weiterausbildung auf einen Tag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Bei einem Ablaufdatum ab dem 1. Januar 2020 müssen Personen, die den definitiven Führerausweis erhalten möchten, nur noch den Besuch des Weiterausbildungstages nach dem neuen Recht oder des ersten Weiterausbildungstages nach dem aktuellen Recht nachweisen.
Läuft der Ausweis vorher ab, so sind noch beide Tage zu besuchen.
Wer sich den Besuch des zweiten Tages sparen will (was wir nicht empfehlen), kann den Ausweis ablaufen lassen und den definitiven Ausweis im 2020 beantragen. Wichtig ist aber, dass zwischen dem Ablauf des Ausweises und dem Erhalt des definitiven Ausweises - unter strenger Strafandrohung - nicht gefahren werden darf.
Vorgeschriebene Hauptinhalte sind die Vollbremsung und das umweltschonende und energieeffiziente Fahren. Im Weiteren werden die Kursveranstalter frei sein, wie sie die Kenntnisse der Kursteilnehmenden über die wesentlichen Einflussfaktoren von Unfällen in einem praktisch auszurichtenden Teil fördern.
Es gibt keinen Unterschied. Da aber im realen Verkehr und während der praktischen Führerprüfung oft die Gelegenheit fehlt, um eine Notbremsung durchzuführen, soll sie auch ein wichtiger Bestandteil der zweiten Ausbildungsphase sein.
Sie dürfen Motorfahrzeuge führen, müssen aber bei jeder Verkehrskontrolle mit einer Busse von Fr. 300.-- rechnen.
Anhand des Erteilungsdatums auf dem Führerausweis.
Es kommt auf die Gruppengrösse an, denn eine Gruppe ist von so vielen Moderatoren zu betreuen, wie dies für eine gefahrlose Durchführung der Weiterausbildung und zur Erreichung der Ziele der Weiterausbildung notwendig ist.
Ja, diese Bewilligung muss beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons beantragt werden.
Abschaffung des «Automateneintrags»
Dieser Verzicht ist ein Puzzlestein der Energiestrategie 2050 und soll im Rahmen der Roadmap Elektromobilität den Einsatz von Elektrofahrzeugen attraktiver machen.
Fahrzeugführende müssen das Fahrzeuge ständig so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können.
Mit der Kategorie B dürfen bereits heute eine Vielfalt von Fahrzeugen geführt werden (zweiplätziges Stadtauto, neunplätziger Schulbus, 3,5-Tonnen-Lieferwagen, Sportwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 300 km/h), die eine spezifische Einführung beziehungsweise Ausbildung empfehlenswert erscheinen lassen. Mit dem handgeschalteten Getriebe ist es nicht anders.
Befürchtungen, dass durch die Aufhebung des «Automateneintrags» die Verkehrssicherheit gefährdet wird, sind unseres Erachtens unbegründet. Entscheidend für ein unfallfreies Fahren ist nicht die technische Beherrschung des Kuppelns und Schaltens, sondern ein aufmerksames, defensives und rücksichtsvolles Fahren.
Warum keine Erleichterungen für schwere Motorfahrzeuge?
Die Vernehmlassungsergebnisse haben zum Entscheid geführt, einzelne Änderungsvorschläge rasch zu beschliessen und andere in die Nachverfolgung zu nehmen. Zu letzteren gehören auch Erleichterungen zum Führen bestimmter schwerer Motorfahrzeuge wie Feuerwehrfahrzeuge oder elektrisch angetriebene Lieferwagen.
Was gilt neu für die Kategorie A1? (Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm2)
Ja. Ab dem 1. Januar 2021 dauert aber die praktische Grundschulung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit neu zwölf Stunden (statt wie bisher acht Stunden).
Ja. Die praktische Grundschulung dauert für alle angehenden Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden. Sie muss aber nur noch beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.
Anhand des Geburtsdatums auf dem Führerausweis.
Welche Änderungen gibt es bei der Kategorie BE?
Das Gesamtzugsgewicht der Fahrzeugkombination muss mehr als 3'500 kg betragen.
Um Härten zu vermeiden, hat das ASTRA am 18. Januar 2019 die Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Kategorie BE
erlassen. Sie regelt, dass Inhaber und Inhaberinnen eines Lernfahrausweises der Kategorie BE, der vor dem 1. Februar 2019 ausgestellt wurde, die praktische Führerprüfung der Kategorie BE auch mit einer Fahrzeugkombination nach bisherigem Recht absolvieren dürfen.
Bei einem Normalanhänger (Anhänger mit Deichsel) werden das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und das Gesamtgewicht des Anhängers addiert.
Bei einem Sattelmotorfahrzeug werden das Gesamtgewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers addiert. Vom Ergebnis muss die Sattellast des Sattelschleppers abgezogen, da diese sonst doppelt berücksichtigt wird.
Massgebend für die Gesamtgewichte und die Sattellast sind die Einträge in den Fahrzeugausweisen.
Praktische Führerprüfung
Der Bund erlässt die Vorschriften, die Kantone vollziehen sie. Der Vollzug kann nur so einheitlich erfolgen, wie es die lokalen Gegebenheiten erlauben. Zum Beispiel wird eine praktische Führerprüfung im ländlichen Raum des Kantons Uri nie identisch durchgeführt werden können wie in der Stadt Zürich.
Ausbildungen und Prüfungen: zeitlich unbefristete Gültigkeit
Davon muss nicht ausgegangen werden. So sind zum Beispiel in der Berufsbildung praktisch alle Kurse und Abschlüsse zeitlich unbefristet gültig.
Es gelten die Beschränkungen der Gültigkeit gemäss dem aktuellen Recht.