Drittes Kontrollschild für Veloträger

Seit dem 1. März 2022 kann bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heckveloträgern bestellt werden. Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Heckträger montiert wird, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger. Das dritte Schild ist freiwillig, das Umhängen des hinteren Kontrollschildes weiterhin erlaubt.

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Bestellung

Seit dem 1. März 2022 kann das dritte Schild bei den Strassenverkehrsämtern bestellt werden.

Da die Schilder erst auf individuelle Bestellung hergestellt werden, können sie im Gegensatz zu den Hauptschildern nicht vorproduziert werden.

Ausland

Das ASTRA hat die europäischen Staaten informiert. Folgende Länder haben bestätigt, dass sie das Schild akzeptieren:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Niederlanden
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/fahrzeuge-emissionen/drittes-kontrollschild-velotraeger.html