Orientierung Gesuchsteller

Wichtige Informationen für Gesuchsteller in Kurzform:

Grundsätze für Sonderbewilligungen

Eine Sonderbewilligung kann nur dann erteilt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dieser ist dann gegeben, wenn an einem Ausgangs- oder Zielort die Versorgung, Entsorgung oder eine Arbeitsleistung, für welche ein Gefahrgut benötigt wird, ohne Bewilligung nicht sichergestellt werden kann.

Nationalstrassentunnel, für die derzeit durch das ASTRA Sonderbewilligungen erteilt werden können, sind:

  • St. Gotthard (A2 Göschenen - Airolo)
  • San Bernardino (A13 Thusis - Bellinzona)

Dauer des Bewilligungsverfahrens / Zustellung

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für vollständig ausgefüllte Gesuche beträgt 2 Arbeitstage. Das ASTRA erhebt einen Expresszuschlag, wenn ein Gesuch einen Werktag vor Fahrtantritt eingereicht und bewilligt wird. Bewilligungen werden dem Gesuchsteller per E-Mail zugestellt.

Wichtiger Hinweis für bewilligte Fahrten durch den Gotthard-Strassentunnel

Vor der Durchfahrt muss sich der Fahrzeugführer persönlich unter Vorlage der gültigen Bewilligung am Eingang des Nord- resp. Südportals anmelden.

Situationspläne der Anmeldelogen vom Nord- und Südportal finden Sie hier:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
E-Mail

Bürozeiten
Mo - Fr
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

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