Am 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) in Kraft getreten. Ziel dieses Erlasses ist es, das Schaffen der Bundesverwaltung für den Bürger transparenter zu machen. Gestützt auf das BGÖ steht jeder natürlichen oder juristischen Person das Recht zu, amtliche Dokumente der Bundesbehörden - und somit auch des ASTRA - entweder vor Ort einzusehen oder Kopien davon zu verlangen. Das Recht auf Einsichtnahme gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Fälle, in welchen der Zugang zu amtlichen Dokumenten eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden kann, sind im BGÖ abschliessend aufgelistet. Im Weiteren ist zu beachten, dass sich das Zugangsrecht nur auf Dokumente erstreckt, die seit dem 1. Juli 2006 erstellt wurden.
Das Zugangsgesuch kann grundsätzlich formlos gestellt werden; um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen und im Hinblick auf eine möglichst effiziente Gesuchsbehandlung empfehlen wir jedoch, die Gesuche mit den zum Auffinden des gewünschten Dokumentes notwendigen Informationen (z.B. Titel, Referenznummer, Sachgebiet, Organisationseinheit, Datum) schriftlich einzureichen. Sie können auch das zum Download bereit gestellte Formular ausfüllen und uns entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen. Im Zweifelsfalle stehen wir für telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wir sind bemüht, Ihr Gesuch so rasch als möglich, spätestens jedoch innert einer Frist von 20 Tagen zu beantworten bzw. Ihnen die gewünschten Unterlagen zuzustellen. In Ausnahmefällen kann die Gesuchsbehandlung etwas länger dauern, in diesem Falle werden wir Sie umgehend über die Verzögerung in Kenntnis setzen.
Falls der Zugang eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden sollte, oder wenn das ASTRA zu Ihrem Gesuch nicht fristgerecht Stellung genommen hat, steht Ihnen die Möglichkeit offen, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen Schlichtungsantrag zu stellen. Mehr Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Homepage des EDÖB unter: