Das Zugangsgesuch kann grundsätzlich formlos gestellt werden; um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen und im Hinblick auf eine möglichst effiziente Gesuchsbehandlung empfehlen wir jedoch, die Gesuche mit den zum Auffinden des gewünschten Dokumentes notwendigen Informationen (z.B. Titel, Referenznummer, Sachgebiet, Organisationseinheit, Datum) schriftlich einzureichen. Sie können auch das zum Download bereit gestellte Formular ausfüllen und uns entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen. Im Zweifelsfalle stehen wir für telefonische Auskünfte gerne zur Verfügung.
Wir sind bemüht, Ihr Gesuch so rasch als möglich, spätestens jedoch innert einer Frist von 20 Tagen zu beantworten bzw. Ihnen die gewünschten Unterlagen zuzustellen. In Ausnahmefällen kann die Gesuchsbehandlung etwas länger dauern, in diesem Falle werden wir Sie umgehend über die Verzögerung in Kenntnis setzen.
Falls der Zugang eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert werden sollte, oder wenn das ASTRA zu Ihrem Gesuch nicht fristgerecht Stellung genommen hat, steht Ihnen die Möglichkeit offen, beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen Schlichtungsantrag zu stellen. Mehr Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Homepage des EDÖB unter:
http://www.edoeb.admin.ch/dienstleistungen/00588/01044/index.html?lang=de
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Gebührentarif im Anhang der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (VBGÖ). Eine Gebühr unter CHF 100.- wird jedoch nicht in Rechnung gestellt. Übersteigt die voraussichtliche Gebühr CHF 100.-, werden wir Sie vorgängig informieren und um eine Bestätigung Ihres Gesuchs nachsuchen.