Der Bundesrat will automatisiertes Fahren ermöglichen
Bern, 18.10.2023 - Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über zwei neue Verordnungen eröffnet, mit denen er das automatisierte Fahren regeln will.
Das Parlament hat im Frühling eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Der Bundesrat konkretisiert nun diese Gesetzesbestimmungen mit zwei Verordnungen.
Verordnung über das automatisierte Fahren
Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.
Lenkerinnen und Lenker dürfen neu nach Aktivierung des Automatisierungssystems die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das System dazu auffordert oder das System an seine Grenze gelangt.
Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden soll auf dafür definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig.
Verzichtet hat der Bundesrat auf Regelungen für Lieferroboter. Aus heutiger Sicht löst der Einsatz derartiger Fahrzeuge noch zu grosse Zielkonflikte aus.
Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV)
Der Bundesrat will die Möglichkeit schaffen, Pilot- und Demonstrationsprojekte mitzufinanzieren, um neue Technologien zu erproben. Unterstützt werden sollen Vorhaben, die auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden, einen positiven Effekt für einen nachhaltigen Verkehr haben und ohne Finanzhilfen nicht realisiert werden können. Dies kann sich in der Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Strasseninfrastruktur niederschlagen.
Die Vernehmlassung für die Verordnungsentwürfe dauert bis zum 2. Februar 2024.
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