Weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit: Bundesrat startet Vernehmlassung

Bern, 29.06.2022 - Der Bundesrat will die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge aktualisieren, damit die Fahrzeuge sicherer werden. Dabei geht es insbesondere um die Einführung von Fahrassistenzsystemen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge und die weitere Verbesserung des Fussgängerschutzes. Ebenso will der Bundesrat einen neuen, intelligenten Fahrtschreiber für die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten einführen. Zu diesen und weiteren Änderungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 20. Oktober 2022.

Die vorgeschlagene Revision beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen. Damit werden technische Handelshemmnisse vermieden. Es handelt sich hauptsächlich um Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit verbessern. Insbesondere sollen Fahrzeuge auch in der Schweiz mit den neuen Fahrassistenzsystemen gleichzeitig wie in der EU ausgerüstet sein. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder vor überhöhter Geschwindigkeit, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen.

Insbesondere zum besseren Schutz von Fussgängerinnen, Fussgängern und Fahrradfahrenden und zur Verbesserung der Sicht sollen künftig weiter verbesserte Karosserieelemente auch in der Schweiz obligatorisch werden. Für Reisecars und Busse werden international harmonisierte und erhöhte Anforderungen über Festigkeit und Brandschutz eingeführt.

Ausserdem wird die neuste Version des EU-Fahrtschreibers zur Überwachung der Arbeits-, Lenk und Ruhezeiten von Berufschauffeurinnen und Berufschauffeuren eingeführt.

Auf nationaler Ebene werden die Vorschriften und Einteilungskriterien für Arbeitsfahr-zeuge an den Stand der Entwicklung angepasst. Arbeitsfahrzeuge sind Spezialfahrzeuge, die zur Verrichtung von Arbeiten gebaut sind, wie zum Beispiel Bagger oder Kranwagen. Sie dürfen nicht für Transportaufgaben eingesetzt werden und geniessen daher gewisse Privilegien wie die Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Das Revisionspaket beinhaltet zudem diverse Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden.


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