Über 90 000 Schwerverkehrsfahrzeuge kontrolliert

Bern, 28.03.2019 - 2018 wurden in der Schweiz insgesamt 90 459 Lastwagen, Sattelschlepper, Lieferwagen und Gesellschaftswagen kontrolliert. Dabei wurden insgesamt rund 20 000 Fahrzeuge beanstandet und 5190 Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen. Den Ausschlag dafür gaben am häufigsten unerlaubte Abmessungen und Gewichte, technische Mängel sowie Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeit. Die Kontrollen unterstützen die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und erhöhen die Verkehrssicherheit.

Die Kontrollen erfolgen jeweils nach dem Stichprobenprinzip. Sie finden in den Schwerverkehrskontrollzentren, mobil auf der Strasse und ergänzend in den Betrieben der Fuhrhalter statt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 90 459 Fahrzeuge geprüft. Davon wurden knapp 32 Prozent (28 683 Fahrzeuge) einer genauen Prüfung in einem Schwerverkehrskontrollzentrum unterzogen, 68 Prozent (61 776 Fahrzeuge) wurden bei Strassen- und Stichprobenkontrollen mobil geprüft. Darüber hinaus kontrollierte der Bund 2020 Betriebe. In den Schwerverkehrskontrollzentren wurden 161 382 Kontrollstunden geleistet. Die mobilen Kontrollen werden von den Kantonspolizeien im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA durchgeführt. Diese wendeten dafür 151 093 Stunden auf. Gesamthaft investierte der Bund im vergangenen Jahr 27 Millionen Franken für die Kontrollen.

Schwerverkehrskontrollzentren

Bei den Überprüfungen in den Schwerverkehrskontrollzentren Schaffhausen, Unterrealta, Mesolcina, Ripshausen, Ostermundigen und St. Maurice musste rund ein Drittel der geprüften Fahrzeuge beanstandet und etwas mehr als jedes zehnte Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Die Herkunft der Fahrzeuge spielte eine geringe Rolle. Es gab keine grossen Unterschiede zwischen Schweizer und ausländischen Fahrzeugen. In den Schwerverkehrskontrollzentren wurden vorwiegend Lastwagen und Sattelschlepper kontrolliert (96 Prozent), Lieferwagen und Gesellschaftswagen machten einen geringeren Anteil aus.

Mobile Kontrollen

Bei den mobilen Schwerverkehrskontrollen entfielen 32 Prozent auf Lieferwagen, 65 Prozent auf Lastwagen und Sattelschlepper sowie rund 3 Prozent auf Gesellschaftswagen. Rund 17 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge (10 492) mussten beanstandet und rund 3 Prozent (2052 Fahrzeuge) aus dem Verkehr gezogen werden. Der Vergleich mit den Schwerverkehrskontrollzentren zeigt, dass bei den mobilen Kontrollen deutlich weniger Fahrzeuge bemängelt wurden.

Betriebskontrollen

Bei diesen Kontrollen werden ausschliesslich die Vorschriften zur Arbeits- und Ruhezeit überprüft. Knapp 22 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden beanstandet (439 Betriebe).

Vor allem Abmessungen und Gewichte beanstandet

Aufgeschlüsselt auf die Gründe für die Beanstandungen zeigt sich folgendes Bild: Am häufigsten ging es um Abweichungen bei Abmessungen und Gewichten (9201 Fahrzeuge), gefolgt von technischen Mängeln (6391 Fahrzeuge) und Verstössen gegen die Arbeits- und Ruhezeit (4421 Fahrzeuge). Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen oder Medikamente (127 Fälle) und Geschwindigkeitsübertretungen (389 Fälle) spielten dagegen eine untergeordnete Rolle. Abgasdelikte wie Adblue-Manipulationen wurden kaum festgestellt (66 Fahrzeuge). Die Zusammenarbeit von ASTRA, Polizeikorps und der Transportbranche in dieser Thematik hat offenbar die gewünschte abschreckende Wirkung gezeigt. Zu beachten ist, dass pro Fahrzeug und Chauffeur mehrere Mängel festgestellt werden können.

Gleich lange Spiesse für alle

Die intensivierten Schwerverkehrskontrollen sorgen dafür, dass zwischen dem Schienen- und Strassengüterverkehr gleich lange Spiesse geschaffen werden. Sie gewährleisten den fairen Wettbewerb zwischen allen Akteuren im Gütertransport. Die Kontrollen unterstützen die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene, dienen der Strassenverkehrssicherheit und sorgen dafür, dass die Sozialvorschriften wie Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Grundsatz der Schwerverkehrskontrollen ist «Was nicht den Vorschriften entspricht, fährt nicht». Der Bund sorgt so zusammen mit den Kantonen dafür, dass die rechtlichen Vorschriften im Strassenverkehrsbereich besser eingehalten werden.

Hinweise zur Statistik:

Schwerverkehrskontrollen können bei den folgenden Fahrzeugen durchgeführt werden: Gesellschaftswagen, Lastwagen, leichte und schwere Sattelschlepper, schwere Motorwagen, schwere Wohnmotorwagen, gewerbliche Traktoren und Lieferwagen, jeweils mit und ohne Anhänger. Pro Fahrzeug und Chauffeur sind mehrere Beanstandungen möglich.

Gesamtschweizerisch gibt es sieben Schwerverkehrskontrollzentren. Diese weisen unterschiedliche Kapazitätsgrössen auf (Maxi: Ripshausen, Midi: Mesolcina, Ostermundigen, St. Maurice, Schaffhausen, Unterrealta. Mini: Stans). Sie liegen einerseits an den wichtigen Nord-Süd- und West-Ost-Achsen, andererseits an anderen Autobahnabschnitten mit viel Schwerverkehr:
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Die Schwerverkehrskontrollstatistik basiert auf der Datenbank zu Schwerverkehrskontrollen (ETC - Easy Way for Traffic Control) des ASTRA. Die Publikation erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2018.


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