Bundesrat genehmigt Generelles Projekt für Bau der zweiten Strassenröhre am Gotthard

Bern, 25.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 das Generelle Projekt für den Bau der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels genehmigt. Dieses gibt Aufschluss über die wichtigsten Eckwerte. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird das Projekt nun weiter vertiefen, ein Ausführungsprojekt ausarbeiten und dieses voraussichtlich im Frühling 2018 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Genehmigung einreichen. Der Baubeginn sollte so gemäss aktuellem Planungsstand frühestens im Jahr 2020 erfolgen können.

Das Generelle Projekt ist nach der Volksabstimmung vom Februar 2016 der erste wichtige Planungsschritt für die zweite Gotthard-Strassenröhre. Es enthält die Grobplanung und die wichtigsten Eckwerte der neuen Tunnelröhre. Demnach wird die zweite Strassenröhre durch das Gotthard-Massiv im Abstand von 70 Meter parallel zum bestehenden Tunnel verlaufen. Die beim Bau der ersten Röhre erstellten Portalbauwerke in Göschenen und Airolo werden für die zweite Tunnelröhre übernommen. Die bestehenden Werkhöfe bei den Portalen dienen in Zukunft für den Betrieb und den Unterhalt beider Tunnelröhren. Übernommen werden ebenfalls die vier bestehenden Lüftungsschächte.

Beim Bau der zweiten Gotthardröhre werden rund 6,3 Millionen Tonnen Ausbruchmaterial anfallen. Die Beschaffenheit des Materials ist aufgrund der Erfahrungen aus dem Bau der ersten Röhre weitgehend bekannt. Möglichst viel Material soll wiederverwendet werden. Rund 2,8 Millionen Tonnen Gestein werden für die Verbesserung und Renaturierung der Flachwasserzone im Urnersee verwendet; etwa 2,5 Millionen Tonnen werden im Raum Airolo u.a. zur Geländemodellierung und für die Teilüberdeckung der Autobahn gebraucht. Der Talboden in Airolo wird landschaftlich aufgewertet, da gleichzeitig der Autobahnanschluss optimiert und ein bestehender Viadukt abgerissen wird. Der Materialtransport erfolgt ausschliesslich per Bahn und Förderband.

Im Generellen Projekt ist weiter festgelegt, dass das verschmutzte Strassenabwasser aus dem Tunnel vom Quellwasser aus dem Innern des Bergs getrennt wird. Unter der Fahrbahn des neuen Tunnels wird ein Werkleitungsstollen eingerichtet. Hier könnte später u.a. eine Starkstromleitung geführt werden. (Weitere Angaben zum Generellen Projekt enthält das beiliegende Infodossier.)

Kantone und Gemeinden einbezogen

Für die Erstellung des Generellen Projekts wurden die Kantone Uri und Tessin sowie die betroffenen Gemeinden nördlich und südlich des Gotthards einbezogen. Die lokalen Behörden waren in der politischen Begleitkommission vertreten. Anlässlich einer Konsultation konnten die Kantone zudem aktiv auf die Planung einwirken und für die Umweltverbände fanden zwei separate Informationstreffen statt.

Die weiteren Planungsschritte

Als nächstes wird bis voraussichtlich im Frühling 2018 das Ausführungsprojekt erarbeitet und dem UVEK zur Genehmigung unterbreitet. Das UVEK führt das Plangenehmigungsverfahren durch (inklusive der rechtskräftigen Behandlung sämtlicher Einsprachen) und entscheidet mit der Plangenehmigungsverfügung über das Ausführungsprojekt. Nach Rechtskraft der Plangenehmigungsverfügung des UVEK und vor der Vergabe der Bauarbeiten werden im sogenannten Detailprojekt des ASTRA sämtliche bautechnischen Einzelheiten festgelegt. Die Kosten für die zweite Gotthardröhre betragen gemäss aktueller Prognose rund zwei Milliarden Franken (exkl. MwSt.).

Der Start der Hauptarbeiten für die zweite Gotthardröhre ist abhängig von der Dauer des Plangenehmigungsverfahrens und allfälliger Beschwerdeverfahren; er ist im besten Fall 2020 vorgesehen, der Abschluss der Rohbauarbeiten wird frühestens für 2025 erwartet. Anschliessend folgen der Einbau von Betriebs- und Sicherheitsanlagen, Belagseinbau, Abschlussarbeiten und Tests. Die Eröffnung der zweiten Röhre ist frühestens für Ende 2027 geplant. Der Bau der zweiten Tunnelröhre hat keine Auswirkungen auf den Betrieb des bestehenden Tunnels. Für den Verkehr entstehen keine Einschränkungen.

Nach der Fertigstellung der zweiten Tunnelröhre wird der Verkehr in der zweiten Röhre im Gegenverkehr geführt und der bestehende Tunnel saniert. Diese Arbeiten sind zurzeit in den Jahren 2028 bis 2030 geplant, so dass das Gesamtsystem mit beiden Tunnelröhren ab 2030 zur Verfügung stehen sollte. Beide Tunnelröhren werden in der Folge entsprechend der Verfassungsbestimmung zum Alpenschutz einstreifig betrieben: Eine Fahrspur pro Richtung steht dem Verkehr offen, die andere dient als Pannenstreifen. Das Gesamtsystem ist auf eine maximale Kapazität von 1000 Personenwagen-Einheiten pro Stunde und Richtung ausgelegt, was der heutigen Kapazität der ersten Röhre mit Dosiersystem entspricht. Das Dosiersystem wird auch in Zukunft aufrechterhalten und wie heute werden die Lastwagen mit einem minimalen Abstand von 150 Meter durch den Tunnel geführt.

Deutliche Erhöhung der Sicherheit

Durch den Wegfall des Gegenverkehrs im Gotthard-Strassentunnel wird gegenüber heute ein erheblicher Sicherheitsgewinn erreicht, indem Frontal- und Streifkollisionen verhindert werden. Neben der Fahrspur ist in beiden Tunnelröhren ein durchgehender seitlicher Pannenstreifen vorhanden. Im Falle eines schweren Ereignisses können die Tunnelbenutzer in die Querverbindungen flüchten und eine Intervention der Rettungskräfte ist über die andere Tunnelröhre möglich.


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