Unfälle auf Nationalstrassen

Durch den am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Artikel 6a SVG werden alle Strasseneigentümer verpflichtet, ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte hin zu analysieren und eine Planung zu deren Behebung zu erarbeiten.

Eine Stelle im Strassennetz gilt als Unfallschwerpunkt, wenn die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden der letzten drei Jahre innerhalb eines bestimmten Suchperimeters den Grenzwert übersteigt. Durchmesser des Suchperimeters und die Grenzwerte sind nach Strassentyp und Ortslage unterschiedlich und sind in der VSS-Norm SN 641 724 "Strassenverkehrssicherheit; Unfallschwerpunkt-Management / BSM" festgelegt.

Für den Zeitraum 2020-2022 befinden sich von den insgesamt 958 Unfallschwerpunkten 117 auf dem ASTRA Perimeter.

Die Ergebnisse der Unfallschwerpunktsuche werden im ASTRA genau analysiert und gemäss der ASTRA-Richtlinie "ASTRA 19005 Anwendung der Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente auf die Nationalstrassen" weiter bearbeitet.

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/dokumentation/daten-informationsprodukte/unfalldaten/geografische-auswertungen/unfaelle-auf-nationalstrassen.html