Durch den am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Artikel 6a SVG werden alle Strasseneigentümer verpflichtet, ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte hin zu analysieren und eine Planung zu deren Behebung zu erarbeiten.
Eine Stelle im Strassennetz gilt als Unfallschwerpunkt, wenn die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden der letzten drei Jahre innerhalb eines bestimmten Suchperimeters den Grenzwert übersteigt. Durchmesser des Suchperimeters und die Grenzwerte sind nach Strassentyp und Ortslage unterschiedlich und sind in der VSS-Norm SN 641 724 "Strassenverkehrssicherheit; Unfallschwerpunkt-Management / BSM" festgelegt.
Für den Zeitraum 2019-2021 befinden sich von den insgesamt 971 Unfallschwerpunkten 121 auf dem ASTRA Perimeter.