Die 3 Röhre ist sowohl notwendig für die Sanierung der bestehenden Röhre des Rosenbergtunnels als auch zentrales Element der Engpassbeseitigung. Für die Planung und Umsetzung der 3. Röhre Rosenbergtunnel ist das Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig.
Das ASTRA muss die beiden 1987 erbauten Röhren des Rosenbergtunnels ab ca. 2037 umfassend sanieren. Die jeweils zu sanierende Röhre muss während der Bauarbeiten für den Verkehr gesperrt werden. Dies ist mit nur einer verbleibenden Röhre für den Verkehr so nicht möglich. Mit dem Bau einer dritten Röhre kann die Sanierung schrittweise ausgeführt werden: Während die bestehenden Tunnels nacheinander saniert werden, fliesst der Verkehr in Richtung St. Margrethen durch den neuen Tunnel.
Nach Fertigstellung der Sanierungsmassnahmen und mit der Inbetriebnahme des Zubringer Güterbahnhofs kann die 3. Röhre für die Engpassbeseitigung als dreispuriger Tunnel in Fahrtrichtung St. Margrethen genutzt werden.