Sicherung von Kindern in Autos

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Kinder müssen bis zu ihrem 12. Geburtstag mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (z.B. einem Kindersitz oder einem einfachen Sitzerhöher) gesichert sein, wenn sie nicht grösser als 150 cm sind. Für die Sicherung von Kindern müssen Rückhaltevorrichtungen verwenden werden, die der Serie 03 oder 04 des UNECE-Reglements Nr. 44 oder dem UNECE-Reglement Nr. 129 entsprechen (siehe Angabe auf der Verpackung bzw. die Prüfnummer auf dem UNECE-Label).

Neuerungen per 1.9.2024:

Ab dem 1. September 2024 dürfen nur noch Kinderrückhaltevorrichtungen neu verkauft werden, welche die Anforderungen des UNECE-Reglements Nr. 129 erfüllen. Kindersitze, die nach dem UNECE-Reglement Nr. 44 geprüft sind, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.

Der Grund dafür ist, dass Kindersitze nach UNECE-Reglement Nr. 129 höhere Anforderungen erfüllen müssen als solche nach UNECE-Reglement Nr. 44. So müssen sie nicht nur bei Frontalkollisionen einen hohen Schutz aufweisen, sondern auch bei seitlichen Zusammenstössen. Vor dem 1.9.2024 gekaufte Kindersitze nach UNECE-Reglement Nr. 44 dürfen weiterhin verwendet werden. Fragen Sie im Zweifel das Verkaufspersonal. Beachten Sie zudem die Bedienungsanleitungen für den Kindersitz sowie für das Fahrzeug.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/sicherung-kindern.html