Sicherung von Kindern in Autos

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Kinder bis 12 Jahre müssen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert sein, wenn sie nicht grösser als 150 cm sind. Als zugelassene Rückhaltevorrichtung gelten seit dem 1.4.2010 Kindersitze oder einfache Sitzerhöher, die dem ECE-Reglement Nr. 44 entsprechen. Seit dem 1.1.2014 dürfen neu auch Rückhaltevorrichtungen verwendet werden, welche dem ECE-Reglement Nr. 129 entsprechen. Dabei handelt es sich um als i-Size genehmigte Kinderrückhaltevorrichtungen, welche in die ISOFIX Halterungen von jedem als i-Size gekennzeichneten Motorfahrzeug passen.

Wichtig: Die Kinderrückhaltevorrichtungen müssen entweder dem ECE-Reglement Nr. 44 oder Nr. 129 entsprechen (siehe Angabe auf der Verpackung bzw. die Prüfnummer auf dem ECE-Label oder fragen Sie den Verkäufer). Lesen und beachten Sie zudem die Bedienungsanleitung für den Kindersitz sowie für das Fahrzeug.

Weiterführende Informationen

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/sicherung-kindern.html