Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist basierend auf dieser rechtlichen Grundlage in der Verantwortung für 14 Geobasisdatensätze des Bundesrechts. Diese Geobasisdatensätze sind in folgende fachliche Themen gruppiert:
Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) bezweckt die Harmonisierung von Geodaten und bildet damit die Basis für den einfachen Austausch und die breite Nutzung von Geodaten. In der entsprechenden Ausführungsverordnung (GeoIV) wird der Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts definiert und die hierfür zuständigen Stellen werden benannt.
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