Vernehmlassung VZV / SKV

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 beschlossen, das Verfahren nach einer Abnahme des Führerausweises durch die Polizei zu beschleunigen. Zudem sollen Berufsfahrerinnen und -fahrer künftig trotz eines Entzugs Fahrten zur Berufsausübung machen dürfen. Damit gibt er die Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motionen 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» in die Vernehmlassung. Diese beginnt am 21. April 2021 und dauert bis zum 11. August 2021.

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