Neue Regelung bezüglich Kontrollschilder der Fahrzeugkombinationen ab dem 1. Juli 2016

Bei Übergewicht (>40t) müssen die Kontrollschilder im Detail genannt werden.
Es sind bis zu drei verschiedene Kontrollschilder für baugleiche Fahrzeuge möglich. Für die genannten Kontrollschilder müssen auch die Fahrzeugpapiere eingereicht werden.
Die Bezeichnung „Diverse" wird bei Übergewicht nicht mehr verwendet.

 

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/sonderbewilligungen/aktuelles/neue-regelung-bezueglich-kontrollschilder-der-fahrzeugkombinatio.html