Wegfall der Auflage 63 (63 Die Bewilligung ist nur gültig mit dem Datumstempel des schweizerischen Einfahrtszollamtes)
Die Sonderbewilligung muss bei Import- und Transitfahrten beim schweizerischen Einfahrtszollamt nicht mehr abgestempelt werden und hat somit auch Gültigkeit ohne die Datumsstempelung.
Die Bewilligung ist bei der Fahrt weiterhin zwingend mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.