Änderung bei Import-/ Transitbewilligungen per 1.1.2017

Wegfall der Auflage 63 (63 Die Bewilligung ist nur gültig mit dem Datumstempel des schweizerischen Einfahrtszollamtes)

Die Sonderbewilligung muss bei Import- und Transitfahrten beim schweizerischen Einfahrtszollamt nicht mehr abgestempelt werden und hat somit auch Gültigkeit ohne die Datumsstempelung.
Die Bewilligung ist bei der Fahrt weiterhin zwingend mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
 

https://www.astra.admin.ch/content/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/sonderbewilligungen/aktuelles/aenderung-bei-import---transitbewilligungen-per-1-1-2017-.html