Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) kontrolliert regelmässig den Zustand der Brücken auf dem Nationalstrassennetz und publiziert die Ergebnisse einmal pro Jahr in seinem Netzzustandsbericht.
Für Ausnahmetransporte (Gewichte und Grösse) überprüfen unsere zuständigen Ingenieure zudem die Befahrbarkeit der vom geplanten Ausnahmetransport betroffenen Brücken. Dies sowohl für Einzelbewilligungen wie auch für Dauerbewilligungen.
Die aktualisierten Streckenabschnitte gelten ab dem 1. Januar 2024. Auf dieser Basis können ab sofort die Gesuche für die Dauerbewilligungen mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024 bei der Schadenwehr Gotthard eingereicht werden.