Streckenabschnitte und Limiten für Dauerbewilligungen nur für Nationalstrassen 2020

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) kontrolliert regelmässig den Zustand der Brücken auf dem Nationalstrassennetz und publiziert die Ergebnisse einmal pro Jahr in seinem Netzzustandsbericht. Für Ausnahmetransporte (Gewichte und Grösse) überprüfen unsere zuständigen Ingenieure zudem die Befahrbarkeit der vom geplanten Ausnahmetransport betroffenen Brücken. Dies sowohl für Einzelanfragen wie auch für sog. Dauerbewilligungen.

Das ASTRA führt zurzeit eine vertiefte statische und dynamische Analyse der Nationalstrassenbrücken für maximal zulässige Ausnahmetransportgewichte durch. Auf dieser Basis werden wir Mitte März 2021 aktualisierte Streckenabschnitte für Dauerbewilligungen Nationalstrassen (und je Bauwerk maximal zulässige Gewichte) veröffentlichen können.

Die heute publizierten Streckenabschnitte für Dauerbewilligungen Nationalstrassen sowie die dazugehörigen Dauerbewilligungen behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis Ende April 2021, wobei wir uns einzelne begründete Beschränkungen vorbehalten. Die betroffenen Inhaber solcher Dauerbewilligungen (gültig bis Ende Januar 2021) werden über diese Verlängerung bis Ende April 2021 direkt informiert.

Aufgrund obiger Information beachten Sie bitte nachfolgende Regelungen für Ausnahmetransporte:

  • Sie sind im Besitz einer Dauerbewilligung ASTRA mit Gültigkeit bis 31. Januar 2021

    Diese behält ihre Gültigkeit neu bis 30. April 2021, wobei wir uns einzelne begründete Beschränkungen vorbehalten. Es entstehen Ihnen hierfür keine zusätzliche Kosten und Sie müssen nichts weiter vorkehren. Dieses Schreiben gilt als Bestätigung für die Verlängerung bis 30. April 2021 und muss zur Dauerbewilligung mitgeführt und nach Bedarf vorgewiesen werden.

    Nach Publikation der neuen Streckenabschnitte mit Gültigkeit ab 1. Mai 2021 muss hierfür ein neues Gesuch gestellt werden.

    Wir erstellen eine Dauerbewilligung (basierend auf den neu definierten Streckenabschnitten 2021) mit Gültigkeit bis 31. Januar 2022; die Kosten belaufen sich auf 400 CHF.

  • Sie benötigen für eine neue Fahrzeugkombination / einen neuen Fahrstreckenabschnitt ab 1. Januar 2021 eine Dauerbewilligung

    a) Reichen Sie uns hierfür ein Gesuch ein. Wir erstellen eine Dauerbewilligung (basierend auf den Daten von 2020) mit Gültigkeit bis 30. April 2021; die Kosten belaufen sich auf 200 CHF.

    b) Sie decken Ihre Transporte bis 30. April 2021 mit Einzelbewilligungen ab, (Gültigkeit 1 Monat); die Kosten belaufen sich pro Einzelbewilligung auf 200 CHF.

Wichtig:

Die oben erwähnte Regelung betrifft nur Dauerbewilligungen für Ausnahmetransporte >Art.79 für die Streckenabschnitte 2 – 37 und Streckenbezogene Dauerbewilligungen.

  • Sonntags-/ Nachtfahrten und ADR Bewilligungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
  • Bewilligungen welche für Anschlussstrecken für Kantonsstrassen gelten, müssen bei den kantonalen Behörden neu bestellt werden.

Ergänzend zu dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht der maximal zulässigen Lastlimiten für Dauerbewilligungen auf den Nationalstrassen.

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
Postfach
CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
E-Mail

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