Neuer Netzbeschluss

Das heutige Autobahnnetz der Schweiz wurde vor fast 60 Jahren festgelegt. Inzwischen haben sich Bevölkerung und Besiedlung stark verändert, was eine Anpassung notwendig machte. Im Rahmen des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden mit dem neuen Netzbeschluss (NEB) rund 400 km Kantonsstrasse in das Nationalstrassennetz überführt. Dadurch werden mittelgrosse Städte und Agglomerationen sowie Berggebiete und ländliche Räume besser an das Nationalstrassennetz angebunden.

Der Bund übernimmt diese Strecken per 1. Januar 2020 und ist ab diesem Zeitpunkt verantwortlich für den Betrieb und Unterhalt dieser Strecken.

Vom Eigentumswechsel sind die nachfolgenden Strecken betroffen:

Mit diesem Eigentumswechsel sind im Wesentlichen die folgenden Informationen wichtig:

  • Die Zuständigkeiten für die Erteilung von Sonderbewilligungen für Ausnahmetransporte gemäss Artikel 79 der Verkehrsregelverordnung bleiben unverändert.
  •  Auf den betroffenen Strecken welche neu zum Nationalstrassennetz gehören, werden die Sonderbewilligungen und Fahrstreckenabklärungen vom ASTRA erteilt.
  • Für alle Angelegenheiten, welche die Strasse und die darin befindliche Infrastruktur betreffen, ist künftig anstelle des bisherigen kantonalen Tiefbauamtes das ASTRA zuständig.
  • Der Betrieb der künftigen Nationalstrasse wird durch die jeweilige Gebietseinheit im Auftrag des ASTRA durchgeführt.
  • Gemäss Nationalstrassenabgabegesetz sind alle Nationalstrassen der 1. und 2. Kategorie (Autobahnen und Autostrassen) vignettenpflichtig. Zukünftige Nationalstrassen der 3. Kategorie sind weiterhin ohne Vignette befahrbar.

Ende 2019 wird die breite Öffentlichkeit mit einer Medienmitteilung über die Änderungen informiert. Diese wird auch eine Übersicht über die künftigen Nationalstrassen sowie allfällige Ausnahmen von der Vignettenpflicht enthalten.

Kontakt

Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Gotthard
Stützpunkt 1 (Werkhof)
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CH-6487 Göschenen

+41 41 885 03 20
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