Bundesrat legt Bauprogramm für die Fertigstellung der Nationalstrassen fest

Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat hat das 11. Langfristige Bauprogramm für die Fertigstellung der Nationalstrassen gutgeheissen. In den nächsten vier Jahren sollen im Durchschnitt je rund 300 Millionen Franken in die Netzfertigstellung investiert werden – vor allem in den Kantonen Wallis, Schwyz, Uri und Obwalden.

Das Schweizerische Nationalstrassennetz ist zu mehr als 98 Prozent fertiggestellt und in Betrieb. Die noch verbleibenden rund zwei Prozent umfassen rund 40 Kilometer Nationalstrassen. Die Schwerpunkte liegen dabei in der Fertigstellung der N9 im Wallis, der N4 in den Kantonen Uri und Schwyz, der N8 im Kanton Obwalden und der N28 im Kanton Graubünden.

Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Netzfertigstellung obliegt den Standortkantonen. Sie leisten auch eine Teilfinanzierung. Der Bund bezahlt den grössten Teil und hat die Oberaufsicht.

Das 11. Langfristige Bauprogramm berücksichtigt die Finanzplanung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die aktuellen Projektkenntnisse der Kantone und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Alle Projekte der Netzfertigstellung sind gemäss ihrem aktuellen Stand betreffend Kosten und Terminen abgebildet.

Das 11. Langfristige Bauprogramm dient als ordentliches Planungsinstrument. Die finanziellen Mittel für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes stammen aus dem NAF. Die Liquidität des NAF erlaubt dem Bund, den Bundesanteil an den vorgesehenen Projekten in den kommenden Jahren zu finanzieren.

Eröffnungstermine zwischen 2024 und 2027:

N9       ganze Umfahrung Visp          2025

N9       Raron-Visp West                    2026

N9       Tunnel Riedberg                     2026

Weitere grosse Projekte der Netzfertigstellung sind:

N4       Neue Axenstrasse

N8       Lungern Nord-Giswil Süd

N9       Pfynwald

N28     Prättigauerstrasse

Netzfertigstellung und Weiterentwicklung der Nationalstrassen:

Das Nationalstrassennetz wurde vom Parlament 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen definiert. Bis 2008 waren die Nationalstrassen Eigentum der Kantone. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs ist der Bund für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen zuständig. Die Ausnahme bildet dabei die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes: Die Federführung und die Bauherrenrolle bei der Netzfertigstellung obliegen den Standortkantonen.

Um die Nationalstrassen langfristig und sicher betreiben zu können, sind punktuelle Ausbauprojekte unumgänglich. Im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) werden die notwendigen Ausbauschritte definiert. Alle vier Jahre entscheidet das Parlament sowohl über die Projekte und deren Priorisierung als auch über die Finanzierung, indem es den dazugehörigen Verpflichtungskredit bewilligt.

Sowohl die Netzfertigstellung als auch der Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen werden über den NAF finanziert. Die Nationalstrassen sind somit vollständig nutzerfinanziert.


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