Veloweggesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Bern, 02.12.2022 - Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Das Parlament hat das dazu gehörende Gesetz am 18. März 2022 verabschiedet. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Damit kann das Veloweggesetz am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.
Die mit dem Gesetz verbundenen Verbesserungen erleichtern es, ein gutes und sicheres Velowegnetz zu schaffen und den Verkehr zu entflechten. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich so weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden. Gleichzeitig fördert es die Bewegung und damit auch die Gesundheit der Bevölkerung.
Mit dem Veloweggesetz werden die Kantone verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu verwirklichen. Es enthält im Sinne von übergeordneten Planungsgrundsätzen zudem Qualitätsziele (zusammenhängend, direkt, sicher, homogen, attraktiv), ohne bei der Umsetzung den Spielraum der Kantone einzuschränken. Der Bund wird mit dem Veloweggesetz ebenfalls verpflichtet, eigene Veloanlagen in hoher Qualität zu planen und zu erstellen.
Aktuelle Beispiele, wie der Bund dieser Aufgabe künftig nachkommen wird, sind die neue Fuss- und Velobrücke Oberwies in Wallisellen (ZH), der Radweg in der Taubenlochschlucht (BE) oder die geplante Verkehrsentflechtung beim Anschluss Wankdorf (BE).
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