Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme für mehr Sicherheit bei Velos und E-Bikes

Bern, 03.02.2022 - Mit einer Broschüre machen das Bundesamt für Strassen ASTRA und Fachverbände die Verkehrsteilnehmenden auf das korrekte Verhalten von und gegenüber Velo- und E-Bikefahrenden aufmerksam. Angesprochen werden die Zweiradfahrenden selber, aber auch Autofahrende. Mit rücksichtsvollem Verhalten können alle wesentlich zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen.

Velos und E-Bikes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Damit steigen aber auch die Zahlen der schwer verunfallten Zweiradfahrenden und der Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Defensives Verhalten, Rücksicht und Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden sowie eine gute Ausrüstung des Velos kann einen Beitrag dazu leisten, dies zu ändern. Das wissen eigentlich alle und doch ist es nötig, sich dies wieder einmal in Erinnerung zu rufen.

Tipps zum korrekten Verhalten

Aus diesem Grund lanciert das Bundesamt für Strassen ASTRA zusammen mit verschiedenen Partnerorganisationen (s. Kasten) den «Velo-Knigge». Die Broschüre ist ein weiteres Element der umfassenden Bemühungen für einen sicheren und attraktiven Veloverkehr. Angelehnt an den Knigge, der Tipps zum feinen Verhalten in der Gesellschaft umfasst, gibt der «Velo-Knigge» anhand konkreter Situationen einige Tipps zum guten Benehmen von und gegenüber Velofahrenden.
Einige Beispiele:

  • Was gehört zu einer guten Ausrüstung des Velos und der Velofahrenden, damit sie sicher unterwegs sind?
  • Wie verhält man sich korrekt auf gemeinsamen Flächen für den Fuss- und Radverkehr?
  • Wie lässt sich Unaufmerksamkeit und Ablenkung verhindern?
  • Was müssen Autolenkende und Velofahrende beim Befahren von Kreiseln beachten?
  • Wie können Autofahrerinnen und -fahrer sicher Velos und E-Bikes überholen?
  • Was ist zu beachten, um ein E-Bike zu beherrschen?
  • Worauf ist zu achten, wenn man Kinder oder Waren auf dem Velo oder in einem Anhänger mitführt?
  • Welche Regeln gelten für die Koexistenz von Mountainbikern und Wanderern?
  • Welche Regeln gelten bei E-Trottinettes?

Gute Sichtbarkeit bringt Sicherheit

Warum wird der «Velo-Knigge» im Winter lanciert? Velofahren ist längst unabhängig geworden von der Jahreszeit. Insbesondere im Winter bringt eine gute Sichtbarkeit mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer. Auch dazu gibt der Velo-Knigge wertvolle Tipps.
Der «Velo-Knigge» kann bei den Partnerorganisationen bezogen werden und ist auch abrufbar unter www.astra.admin.ch/velo-knigge.

Der «Velo-Knigge» lehnt sich an den «Autobahn-Knigge» an. Die 2019 veröffentlichte Broschüre erinnert die Verkehrsteilnehmenden an das gute Benehmen auf den Autobahnen. Über die beteiligten Partnerorganisationen wurden in mehreren Auflagen bisher insgesamt rund 250 000 Exemplare verteilt.

Partnerorganisationen

Die folgenden Partnerorganisationen beteiligen sich an der Verteilung des «Velo-Knigges»:

2rad Schweiz, Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (ACVS), Automobilclub der Schweiz (ACS), Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Fussverkehr Schweiz, Pro Velo Schweiz, Schweizerische Unfallversicherung Suva, Schweizmobil, Touring Club Schweiz (TCS), Velosuisse und Verkehrs-Club der Schweiz (VCS).

Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h (sogenannt «langsame E-Bikes») und mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h (sogenannt «schnelle E-Bikes») auch am Tag mit Licht unterwegs sein. Die Lichtpflicht ist erfüllt, wenn bei guten Sichtverhältnissen vorne ein weisses ruhendes Licht eingeschaltet ist (analog zu den Tagfahrlichtern bei PW, LKW, Motorrädern usw.). Damit werden die E-Bikes von den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden wesentlich besser wahrgenommen. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen brauchen E-Bikes ein ruhendes weisses Vorder- und ein ruhendes rotes Rücklicht.

An den Ausrüstungsvorschriften für die Leuchten ändert sich nichts. Neu eingeführt wird lediglich die Pflicht, bei Tag mit Licht zu fahren. Die Lichter müssen fest am E-Bike angebracht werden, wobei bei langsamen E-Bikes auch Lichter mit Klickverschluss als fest angebracht gelten. Bei schnellen E-Bikes muss eine typengenehmigte (z.B. K-Homologationsmarke, UNECE-Kennzeichnung, ABG-Prüfzeichen) Motorfahrradbeleuchtung fest angebracht sein.

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist meistens eine öffentliche Strasse und somit gilt die Lichtpflicht auch dort.


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Mediendienst ASTRA: 058 464 14 91; media@astra.admin.ch



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