Verkehrsflächen für den Langsamverkehr

Bern, 10.12.2021 - Der Transport von Gütern mit elektrischen Kleinfahrzeugen sowie sogenannten Cargo-Bikes boomt. Das führt dazu, dass der Strassenraum in urbanen Gebieten stärker beansprucht wird. Nach Ansicht des Bundesrats soll der Verkehrsraum in diesen Gebieten künftig stärker zu Gunsten des Langsamverkehrs genutzt werden. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 in Erfüllung der Postulate 18.4291 (Burkart) und 15.4038 (Candinas) zur Kenntnis genommen hat. Darin sind die Grundsätze für das weitere Vorgehen festgehalten.

In den Städten und Agglomerationen sind immer mehr unterschiedliche Fahrzeuge auf denselben Verkehrsflächen unterwegs. Das erhöht das Unfallrisiko. Aufgrund von Vorstössen aus dem Parlament hat der Bundesrat analysiert, wie eine bessere Nutzung der knappen Verkehrsflächen möglich ist und wie das Nebeneinander der Verkehrsteilnehmenden verbessert werden könnte. Der entsprechende Bericht liegt nun vor.

Ziele des Bundesrates

Der Bundesrat orientiert sich für die weiteren Arbeiten an folgenden drei Zielen:

  • Nachhaltigkeit: Der Bundesrat anerkennt die wachsende Bedeutung der emissionsfreien, kleineren und langsameren Fahrzeuge. Sie tragen zur Reduktion des CO2-Ausstosses und zur besseren Nutzung der beschränkten Verkehrsflächen bei.
  • Sicherheit: Der Bundesrat will die Verkehrssicherheit insbesondere für den Langsamverkehr erhöhen. Darum soll der knappe Verkehrsraum in urbanen Gebieten bei Bau und Planung der Verkehrsinfrastrukturen stärker zu Gunsten des Langsamverkehrs genutzt werden.
  • Einfache und nachvollziehbare Regelungen: Für die Kategorisierung der Fahrzeuge und die Regelungen für deren Nutzung strebt der Bundesrat einfache und zukunftstaugliche Lösungen an.

Der Bundesrat schlägt gestützt darauf folgende neue Regelungen vor:

  • Das Trottoir soll im Grundsatz weiterhin den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten bleiben. Davon ausgenommen sind wie bisher Trottinette, Rollschuhe und weitere Geräte, die über keinen elektrischen Antrieb verfügen.
  • Auf Veloverkehrsflächen sollen Velos, E-Bikes mit Tretunterstützung sowie rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge zugelassen sein. Rechtlich handelt es sich bei dieser Kategorie um Kleinfahrzeuge, die ohne Führerausweis gefahren werden dürfen und die maximal 250 kg (heute 200 kg) wiegen, höchstens 1 m breit und mit maximal 25 km/h unterwegs sind. Für schnelle E-Bikes gibt es eine Ausnahme. E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h dürfen sowohl die Velo-Flächen als auch die Strasse benutzen. 
  • Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht von max. 450 kg (mit Führerausweis Kategorie M oder F) dürfen mit maximal 25 km/h ebenfalls auf den Veloverkehrsflächen fahren.
  • Menschen mit einer Gehbehinderung und Betagte sollen weiterhin für sie geeignete Motorfahrräder ohne Führerausweis fahren dürfen.
  • Wie bisher müssen elektrische Kleinfahrzeuge mindestens mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein und zwei unabhängige Bremsen aufweisen. Fahrzeuge, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, bleiben wie bisher von der Benützung des öffentlichen Raums ausgeschlossen.

Weiteres Vorgehen

Das UVEK wird gestützt auf diese Grundsätze das Normenkonzept konkretisieren, die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gestützt darauf eine Revision des Strassenverkehrsrechts erarbeiten.


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