Bundesrat gibt Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht in die Vernehmlassung
Bern, 12.08.2020 - An seiner Sitzung vom 12. August 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), des Ordnungsbussengesetzes (OBG) sowie von acht Verordnungen eröffnet. Der Bundesrat will damit die Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrende erhöhen, umweltfreundliche Technologien fördern und die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren verbessern. Zudem werden Aufträge des Parlaments umgesetzt. Dazu gehört die vom Parlament geforderte Anpassung der «Via sicura»-Massnahmen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 ein Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Es umfasst eine Anpassung des Strassenverkehrs- und des Ordnungsbussengesetzes sowie die Revision von acht Verordnungen.
Verkehrssicherheit für E-Bikes
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle fast verfünffacht. Um diesen Trend zu brechen und Unfälle zu vermeiden, will der Bundesrat mit rasch realisierbaren Massnahmen auf Verordnungsebene die Sicherheit erhöhen: Alle E-Bike-Fahrenden sollen dazu verpflichtet werden, einen Helm zu tragen und das Licht auch tagsüber einzuschalten. Schnelle E-Bikes sollen darüber hinaus künftig mit einem Tacho ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten können.
Förderung umweltfreundlicher Technologien
Neue Technologien ermöglichen es, den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr zu senken. Dazu zählen Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien oder auf Wasserstoffbasis. Das geltende Recht behindert jedoch solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge auswirkt. Der Bundesrat will darum, dass die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht werden können. Die Ladekapazität der Fahrzeuge darf dabei nicht vergrössert werden.
Automatisiertes Fahren
Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig wird es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenkenden das Fahrgeschehen permanent überwachen müssen. Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, soll der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Zudem werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat. Mit der Revision wird zudem eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen kann. Mit solchen Tests können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.
Anpassung von «Via sicura»
Der Bundesrat schlägt in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments weiter vor, mit der Anpassung des SVG die im Rahmen von «Via sicura» eingeführten Rasermassnahmen verhältnismässiger auszugestalten und so ungewollte Härtefälle zu vermeiden. Die Gerichte sollen neu im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und frei entscheiden können, welches Strafmass dem jeweiligen Fall Rechnung trägt.
Die Vernehmlassung zum Revisionspaket dauert bis am 12. Dezember 2020.
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