Lernfahrten ab 17 Jahren: Regelung für 2003er Jahrgang

Bern, 03.07.2019 - Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. An seiner Sitzung vom 3. Juli ergänzte der Bundesrat die Übergangsbestimmung zu dieser Massnahme, damit Personen mit Jahrgang 2003 die Autoprüfung weiterhin mit 18 Jahren ablegen können.

Ende 2018 beschloss der Bundesrat, dass unter 20-Jährige neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Damit wird die Verkehrssicherheit erhöht: Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko. Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt.

Nun hat er die Übergangsbestimmung zu dieser Neuregelung ergänzt: Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.


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