Bundesrat gibt Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit in die Vernehmlassung

Bern, 10.10.2018 - Um den Strassenverkehr flüssiger und sicherer zu machen, schlägt der Bundesrat verschiedene neue Massnahmen vor. Dazu gehören unter anderem, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren zu erlauben, sowie die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf Autobahnen und Autostrassen neu mit Tempo 100 statt 80 unterwegs sein dürfen. Velofahrerinnen und Velofahrer sollen zudem bei entsprechender Signalisierung neu trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die dazu gehörenden Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat will verschiedene Verkehrsregeln den sich gewandelten Anforderungen anpassen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Mit den vorgeschlagenen Änderungen trägt der Bundesrat zudem den Forderungen Rechnung, die vom Parlament mit der Überweisung entsprechender Vorstösse eingebracht worden sind.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält folgende Änderungen: 

Rechtsvorbeifahren wird legalisiert: Das bedeutet nicht, dass damit das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt werden soll. Freigegeben wird lediglich das vorsichtige Rechtsvorbeifahren an Autos, die auf der Überholspur langsamer unterwegs sind. Mit dieser Neuerung kann die Strassenfläche besser genutzt werden. Ausserdem werden dadurch Fahrstreifenwechsel reduziert, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.

Rettungsgasse wird zur Pflicht: Da bei Unfällen auf den Autobahnen die Blaulicht-Dienste oft Mühe haben, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen, soll neu die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Diese Vorschrift gilt für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen: Fahrzeuge sollen bei Schritttempo und kurz vor dem Stillstand eine freie Gasse bilden für Sanität, Polizei und Feuerwehr, und zwar zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.

«Reissverschluss» wird rechtlich verankert: Dies betrifft den Verkehr im Vorfeld eines Spurabbaus – zum Beispiel als Folge einer Baustelle: Das sogenannte Reissverschlussprinzip soll per Verordnung rechtlich verankert werden. So kann die Strasse besser ausgelastet und der Verkehrsfluss verbessert werden.

Neue Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger: Diese Fahrzeuge sollen auf der Autobahn künftig mit 100 Kilometer pro Stunde statt wie bisher nur mit 80 unterwegs sein dürfen. Davon betroffen sind zum Beispiel Wohnwagen-Gespanne oder Personenwagen mit Pferdeanhängern. Massgebend – insbesondere betreffend Gewicht des Anhängers – bleiben die Angaben im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.

Alkohol auf Raststätten: Nachdem National- und Ständerat letztes Jahr beschlossen hatten, das Verbot des Alkoholverkaufs und -ausschanks auf den Raststätten des Nationalstrassennetzes aufzuheben, passt der Bundesrat jetzt die entsprechende Nationalstrassenverordnung an. Nicht davon betroffen sind die Rastplätze: Dort ist es nach wie vor verboten, Alkohol zu verkaufen und auszuschenken. Aufgehoben wird ferner die Pflicht der Kantone, auf Raststätten öffentliche Telefonkabinen zur Verfügung zu stellen.

Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velos erlaubt: Velofahrende sollen künftig auf einer Kreuzung trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies entsprechend signalisiert ist. Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel hat sich diese Regelung bewährt, so dass sie jetzt ins Verkehrsrecht aufgenommen werden soll.

Velofahren auf dem Trottoir: Kindern im primarschulpflichtigen Alter soll es erlaubt werden, mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velo zu fahren. Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöhen.

Parkplätze für E-Fahrzeuge und Parkgebühren: Zur Förderung der Elektromobilität soll ein Symbol in die Signalisationsverordnung aufgenommen werden, das Parkfelder für E-Fahrzeuge anzeigt. Zudem soll der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Das bedeutet, dass Gemeinden und Kantone unter anderem auch auf Parkplätzen für Motorräder Gebühren erheben dürfen, wenn sie dies wollen.

Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage sollen zudem aus heutiger Sicht unnötige Bestimmungen aufgehoben werden. Dazu gehört z.B. Bestimmungen für Tierfuhrwerke und Handwagen, welche heute im Strassenverkehr kaum noch vorkommen.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen beginnt am 10. Oktober 2018 und dauert bis zum 25. Januar 2019.


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